Können die Weiterbildungskosten meiner Ehefrau mit meinem Einkommen verrechnet werden?
Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt. Ich habe ein Einkommen aus einer Anstellung; meine Frau arbeitet wegen Kinderbetreuung nicht. Sie studiert aber in einem kostenpflichtigen Aufbaustudiengang, um zukünftig wieder berufstätig zu sein. Meine Fragen:
- Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit die Weiterbildungskosten meiner Frau mit meinem Einkommen verrechnet werden (gibt es konkrete Formulierungen)?
- Macht es steuerlich einen Unterschied, ob meine Frau nach dem Abschluss der Weiterbildung angesstellt oder freiberuflich tätig sein wird?
DANKE FÜR HILFREICHE ANTWORTEN?
einkommensteuer,
Finanzamt,
Steuererklärung,
weiterbildung,
werbungskosten,
Verlust,
Zusammenveranlagung