Können die Weiterbildungskosten meiner Ehefrau mit meinem Einkommen verrechnet werden?
Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt. Ich habe ein Einkommen aus einer Anstellung; meine Frau arbeitet wegen Kinderbetreuung nicht. Sie studiert aber in einem kostenpflichtigen Aufbaustudiengang, um zukünftig wieder berufstätig zu sein. Meine Fragen:
- Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit die Weiterbildungskosten meiner Frau mit meinem Einkommen verrechnet werden (gibt es konkrete Formulierungen)?
- Macht es steuerlich einen Unterschied, ob meine Frau nach dem Abschluss der Weiterbildung angesstellt oder freiberuflich tätig sein wird?
DANKE FÜR HILFREICHE ANTWORTEN?
1 Antwort
Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit die Weiterbildungskosten meiner Frau mit meinem Einkommen verrechnet werden
Keine.
Es sind ja Werbungskosten deiner Frau. Deshalb werden sie nicht mit deinen Einnahmen verrechnet, sondern der ihr zuzurechnende Verlust wird nach der Ermittlung der Einkünfte querverrechnet.
Macht es steuerlich einen Unterschied, ob meine Frau nach dem Abschluss der Weiterbildung angesstellt oder freiberuflich tätig sein wird?
Theoretisch ja, denn die Weiterbildung wären dann entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
In der Praxis wird das Problem nicht auftreten. Einfach in Anlage N der Ehefrau eintragen und fertig.