Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

einkommensteuer, Finanzamt, Nachzahlung, steuerbescheid, Progressionsvorbehalt
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Finanzamt