Ich habe Oktober 2011 ein Gewerbe angemeldet, und mich für die Ausweisung der Umsatzsteuer entschieden, obwohl ich die 17.500€ Umsatz niemals erreichen würde. Der Gewinn hielt sich sehr in Grenzen (maximal 100€ im Monat), weshalb ich heute ein Schreiben des Finanzamtes bekam, in dem stand, ich sei "von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und von der Entrichtung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für Voranmelduingszeiträume ab 01.01.2013 befreit".
Was bedeutet das? Heißt das, dass man aus mir jetzt einen Kleinunternehmer ("unter dem Vorbehalt des Widerrufs") gemacht hat, oder ändert sich an meiner Besteuerung nichts, da es dort um "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ging?
Vielen Dank im Voraus :-)