Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?

Folgender Sachverhalt:

Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.

Nun ist vor ca. 10 Jahren meinen Vater gestorben. Mein kleiner Bruder übernahm das Geschäft wie es testamentarisch festgelegt wurde. Übrig blieb meine Mutter die ihr Elternhaus dann vor ca. 5 Jahren für 400.000 Euro verkaufte.

Aus diesem Hauserlös hat sie uns drei Geschwistern jeweils 80.000 Euro "als vorzeitiges Erbe" ausbezahlt. Übrig blieben also noch ca. 150.000 Euro.

Meiner Mutter ging es die letzten Jahre immer schlechter, Demenz setzte ein. Alles nicht schön. Wie so oft: Das Verhältnis von uns dreien zu unserem kleinen Bruder wurde zunehmend schlechter und schlechter.

Meine Mutter ist nun letzte Woche gestorben und wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte) im Laufe der letzten Jahre ca. 80.000 bis 100.000 von den Konten meiner Mutter an sich überwiesen hat. Also genau ein Teil des Geldes, was ganz sicher aus dem Hausverkauf resultierte und letztendlich das Erbe von uns drei Geschwistern ist.

Meine Frage: gibt es denn eine Möglichkeit dieses Geld von meinem Bruder zurückzufordern? Oder ist es eine "Schenkung" meiner Mutter?

Das Ganze ist sehr schäbig und belastet uns drei Geschwister - zumal wir nie gedacht hätten, dass uns so eine Nummer passiert...

Für jeden Hinweis dankbar!

Erbe, Erbschaft
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung

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