Kinderlose Stiefmutter, wer bekommt das Erbe?
Unser Vater hat Krebs und keine hohe Lebenserwartung mehr. Seine zweite Frau ist mit schwerer Demenz in einem Pflegeheim. Es gibt nur ein Testament auf Gegenseitigkeit. Nun stellt sich die Frage, wer bekommt eigentlich was, wenn unser Vater zuerst stirbt? Seine zweite Frau hat keine Kinder und verwandschaftlich lebt nur noch eine Nichte von ihr. Wer bekommt eigentlich ihren Nachlass, wenn sie verstirbt? Einer von uns beiden Söhnen ist in der, vor der Demenz erstellten, Betreuungsverfügung nach unserem Vater als Betreuer vorgesehen. Gibt es da auch noch etwas zu beachten?
3 Antworten
Wenn die Kosten fürs Heim getilgt sind geht der Rest an seine Kinder.
Also haben Dein Vater und dessen Frau es versäumt Nacherben zu bestimmen? Dann bleibt Dir / Euch ehedem nur die Forderung des Pflichtteils, soweit der Vater der Erstversterbende ist. Denn ansonsten ist davon auszugehen, dass das Erbe für die Pflege der Stiefmutter aufgebraucht wird.
Die Betreuung hat keinen Einfluss auf das Erbe.
Wenn der Vater zuerst stirbt, erbt seine derzeitige Ehefrau. Seine Kinder bekommen einen Pflichtteil, wenn die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde (Vgl. Testament).
Wenn dann die Stiefmutter, also die jetzige Ehefrau stirbt, erben die Kinder des Vaters nichts mehr (Außer im Testament steht was anderes!) Dann erbt ihre Nichte alles.
Wenn die Stiefmutter zuerst stirbt, dann erbt der Vater ihren Teil. Wenn er danach stirbt, erben seine Kinder (also auch das Vermögen der Stiefmutter.) Die Nichte erbt nichts.