Hallo liebe Leser,
ich hab da mal eine Frage:
es geht um die Versteuerung nicht selbstständiger Einkünfte aus dem Jahr 2016:
Bruttoarbeitslohn liegt bei 20.496 Euro
nach Abzug von der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro und dem Abzug vom Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (-2.148 Euro)
ist der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 17.312 Euro.
bei 10,72% individueller Steuer wird eine Einkommenssteuerbelastung von 1.855 Euro berechnet.
vom Lohn wurden bereits 1.129 Euro abgezogen. Heißt, dass das die Differenz von 729 Euro nun von mir an das Finanzamt zurückzahlen?
Arbeitshintergrund ist ein ambulanter Pflegedienst.
kann das stimmen? Dann würde ich die Steuererklärung natürlich nicht machen!
gruss,
constance