Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

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