Guten Morgen,
eine Freundin hat sich eine Versicherung aufschwatzen lassen, die sie eigentlich überhaupt nicht benötigt. Deshalb hat sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, und vor den Feiertagen einen Brief an die VErsicherungsgesellschaft geschickt. Über die Feiertage wird bei der Post nichts passieren, weshalb sie jetzt Angst hat, dass der Brief nicht innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist beim Empfänger eingeht. Aber ist das nicht egal? Es zählt für den Widerruf doch sicherlich das Datum auf dem Posstempel, und nicht deas Datum, an dem die Versicherung das Schreiben bekommt, oder?
Danke und besinnliche Weihnachten!