Kann ich nachträglich zum Streudienst verpflichtet werden?
In unserem Mehrfamilienhaus hat ein Mann gewohnt, der jahrelang für Hausmeistertätigkeiten und den Winterdienst zuständig war. Deshalb steht in meinem Mietvertrag auch kein Passus, dass ich im Winter hierfür im Wechsel mit den anderen Mietern zu sorgen habe. Dieser Mann ist jetzt ausgezogen und der Vermieter möchte die Streupflicht jetzt auf alle Mieter im Wechsel aufteilen. Muss ich mich damit einverstanden erklären. Da ich ganztägig berufstätig bin, könnte ich tagsüber dieser Pflicht gar nicht nachkommen
4 Antworten
Meiner Meinung nach wäre das eine einseitige Änderung des Mietvertrages, ohne deine Zustimmung geht das nicht.
Du kannst zum Winterdienst nur verpflichtet werden, wenn Du der Änderung des Mietvertrages zustimmst. Es gibt für Dich aber keinen Grund diesem Wunsch des Vermieters nachzukommen. Und wenn nun im kommenden Jahr in Deiner Nebenkostenabrechnung die Position "Winterdienst" auftaucht, würde ich mich ebenfalls quer legen diese Kosten zu übernehmen, denn diese Position war vorher nie in der Nebenkostenabrechnung aufgetaucht - also konntest Du auch davon ausgehen, dass Dich diese Kosten nicht betreffen werden. Pech für den Vermieter.
Für die Treppenhausreinigung wurden Regelungen "erarbeitet" bzw. erstritten, die auch die Leitlinien für das Schneeräumen und den Streudienst sind. Hier kannst Du alles nachlesen: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/t/1treppenhausreinigung.html
Mit dem Mietrecht hat die Erbringung von Dienstleistungen im Prinzip nicht zu tun, dennoch gibt es sehr häufig mietrechtliche Verbindungen zwischen der Dienstleistung und der Wohnungsmiete. Hat sich der Mieter im Mietvertrag dazu verpflichtet, ist für den Vermieter die Dienstleistung zu erbringen.
Wenn im Mietvertrag keine Vereinbarung getroffen wurde, kann das nicht nachgeholt werden.
Der Vermieter kann aber die Leistung - Winterdienst- fremd vergeben, und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Kosten in den Nebenkosten geltend machen.