Kann ich nachträglich zum Streudienst verpflichtet werden?
In unserem Mehrfamilienhaus hat ein Mann gewohnt, der jahrelang für Hausmeistertätigkeiten und den Winterdienst zuständig war. Deshalb steht in meinem Mietvertrag auch kein Passus, dass ich im Winter hierfür im Wechsel mit den anderen Mietern zu sorgen habe. Dieser Mann ist jetzt ausgezogen und der Vermieter möchte die Streupflicht jetzt auf alle Mieter im Wechsel aufteilen. Muss ich mich damit einverstanden erklären. Da ich ganztägig berufstätig bin, könnte ich tagsüber dieser Pflicht gar nicht nachkommen
Mietvertrag,
Verpflichtung