Habe ich Anspruch auf den Corona Kinderbonus? Sollte ich einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen?
Ich bin Studentin und habe während meines ersten Studiums Bafög erhalten und das Kindergeld von meinem Vater ausgezahlt bekommen. Inzwischen habe ich ein Zweitstudium begonnen und finanziere mich selbst, mein Vater zahlt mir weiterhin das Kindergeld aus. Von meinem Vater habe ich aber niemals regulären Unterhalt bekommen, aufgrund von Bafög und meinem erloschenen Anspruch im Zweitstudium.
Nun wurde ja der Corona-Kinderbonus ausgezahlt, der ans Kindergeld gekoppelt ist. Mein Vater behauptet, er sei für die Eltern, und nicht für mich (dabei bestreite ich meinen Lebensunterhalt komplett selbst und hatte auch Belastungen durch Corona). Einen Abzweigungsantrag habe ich bisher nicht gestellt, da es heißt, der Abzweigungsantrag sei für Fälle in denen Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen (eine Pflicht bestand bei mir ja nie, das Kindergeld wurde mir immer ausgezahlt). Trotzdem ist sowohl das Kindergeld als auch der Bonus ja eigentlich für mich vorgesehen, da ich meinen Unterhalt selbst bestreite, richtig? Bei der Familienkasse wurde meine Frage sehr unfreundlich abgewiegelt und nur oberflächlich darauf eingegangen...
1 Antwort
das Kindergeld wurde mir immer ausgezahlt). Trotzdem ist sowohl das Kindergeld als auch der Bonus ja eigentlich für mich vorgesehen, da ich meinen Unterhalt selbst bestreite, richtig?
Genau so ..... da Deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten ...... hast Du Anspruch auf Weiterleitung des Kindergeldes und selbstverständlich auch auf Weiterleitung des Familienbonus.
Aber einen offiziellen Antrag habe ich nie eingereicht, dass das Kindergeld auf mein Konto eingezahlt wird. Der Abzweigungsantrag soll ja laut den Seiten der Institutionen nur bei Ausnahmen gestellt werden. Rückwirkend kann man den Antrag nicht stellen. Also dass der Bonus für mich vorgesehen ist, ist eine Sache, aber ob ich die Möglichkeit habe, meinen Vater zur Auszahlung zu bewegen, eine andere... Laut der Familienkasse habe ich keinen Rechtsanspruch... aber die Auskunft war sehr unfreundlich und ob ich Unterhalt erhalte oder nicht hat die Sachbearbeiterin nicht interessiert, daher weiß ich nicht was ich davon halten soll