Wir wollen in die Türkei für 2 Jahre bekommen wir Kindergeld?

3 Antworten

Hallo nochmals ja wir werden hier in Deutschland angemeldet bleiben und die Kinder wollen es auch wie gesagt wir wollen es probieren wenn es nicht klappt können wir jederzeit wieder kommen


wfwbinder  19.07.2018, 16:43
ja wir werden hier in Deutschland angemeldet bleiben

Das war nicht die Frage. Angemeldet sein ist eine Frage des Melderechts.

Es geht darum, ob hier ein Wohnsitz existiert. Wenn Ihr Eure Wohnung vermietet, müsstet Ihr eine andere Wohnung haben, in der Ihr 6 leben könntet.

Wohnsitz heißt nicht, gemeldet im Einwohnermeldeamt und ein Briefkasten, der vom besten Freund, oder einer Schwester zweimal die Woche geleert wird.

wfwbinder  19.07.2018, 16:57
@Tunc13157

Eine Wohnung, wo ihr jederzeit einziehen könntet, ohne den Mieter raus zu werfen? Und nicht zur Untermiete bei Verwandten? Gut, dann geht es.

user2358  19.07.2018, 17:30
@Tunc13157

In meiner Antwort erkläre und belege ich doch unmissverständlich, dass ihr

K E I N E N Wohnsitz in Deutschland habt, wenn euer Lebensmittelpunkt in der Türkei ist.

Non Capito?

Tunc13157 
Beitragsersteller
 19.07.2018, 19:55
@user2358

@ wjgmuc Wem von euch soll ich jetzt glauben schau dir mal zuerst die andere Antwort en vor deinenr Antwort an . Non Capito?

correct  19.07.2018, 21:48
@Tunc13157

Dir selbst wirst Du wohl glauben, oder?

Wo wäre Dein Wohnsitz (nicht irgend eine Adresse) in Deutschland?
Jetzt kapisch?

Tunc13157 
Beitragsersteller
 19.07.2018, 21:59
@correct

Du wirst es nicht glauben aber wir haben ein 3 Etagen Haus hier in Deutschland. Jetzt Kapisch

correct  19.07.2018, 22:02
@Tunc13157

Ich habe ein gigantisches Gelände in Kanada samt entsprechender Gebäude.

Mein Wohnsitz ist Deutschland.

ama sen bunu anlamıyorsun

user2358  19.07.2018, 22:13
@Tunc13157

Du liest das nach, was unter den Links, die ich in meiner Antwort eingefügt habe, und schlägst die zitierte Angabe des Paragrafen der Abgabenordnung nach.

Dort ist meine Antwort belegt.

Du kannst natürlich auch bei der Kindergeldstelle nachfragen, aber musst wahrheitsgemäss das sagen was in der Frage von Dir steht.

Das kann man nach diesen Angaben nicht sagen.

Voraussetzung, Ihr müsstet hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, also einen Wohnsitz in Deutschland haben. gebt ihr den Wohnsitz auf?

Im Falle der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wäre der Anspruch gem. § 63 Abs. 1 Satz 6, i. V. m. § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a EStG.

Nur mal ein anderes Thema, ist das für die Kinder nicht ein Kraftakt, für zwei Jahre ein anderes Schulsystem? Und lohnt sich das finanziell wirklich?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach erster Einschätzung habt ihr keinen Anspruch auf Kindergeld, da wesentliche Vorausetzungen nach § 1 Abs. 3 EStG zur unbeschränkten Steuerpflicht fehlen.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html

  • Ihr habt keine Einkünfte, die zu 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen.
  • Bedeutender ist, dass kein Wohnsitz in Deutschland nach steuerlicher Definition vorhanden ist.

Ein "Wohnsitz" ist dort, wo der "Lebensmittelpunkt" ist. In eurem Fall kann man keinesfalls sagen, dass das innerhalb Deutschland ist.

  • Dass ihr in der Wohnung weiter gemeldet seid und sie lediglich vermietet, das ist hier irrelevant (§ 8 Abgabenordnung AO bzw. Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO).
  • Wenn ihr im Kindergeldantrag bewusst falsche Angaben zum Wohnort macht, dann ist das der Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Unabhängig von der Kindergeld-Frage ist Dir hoffentlich bewusst, dass Du als Deutsche für einen Aufenthalt länger als 90 Tage in der Türkei ein Visum brauchst.