Trotz Volljährigkeit und Schwangerschaft Anspruch auf Kindergeld?
Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld wenn ich bereits 18 und Schwanger bin? Da ich durch die Schwangerschaft von der Berufsschule befreit wurde. Durch die SS werde ich auch mit meinem Freund zusammen ziehen.
2 Antworten
Hallo,
Ja, wenn es innerhalb der Ausbildung aus Krankheitsgründen oder wegen Mutterschaft zu Unterbrechungen kommt, bleibt der Anspruch weiterhin bestehen.
Als Nachweis brauchst du die Ärztliche Bescheinigung !
Die gemeinsame Wohnung ist hier nicht relevant.
Nein, der Anspruch auf Kindergeld entsteht erst, wenn das Kind da ist.
Und in welchem Bundesland wohnst du denn, wo die SS schon wieder Wohnungen vermittelt? Mecklenburg-Vorpommern?
Auf dieses Kindergeld hat sie aber keinen Anspruch. Sondern ihre Eltern. Sie hat nur einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern.
Was meinst du mit MeckPomm? Mich hat nur die so "üblich" klingende Aussage über die SS erschüttert.
weißt du weshalb der Teufel seine Großmutter erschlug ?
: sie hatte keine Ausreden mehr ! ;-)
.....warum gerade Meck- Pomm, in Bezug auf die beiden großen Buchstaben ?
Dies hat mich wiederum aus naheliegendem Grund erschüttert. :-(
" hätte " ...... man h ä t t e " SS " auch von (S)chwanger(s)chaft ableiten können, wenn man dies wollte !
SS, ist ein gängiges Kürzel im Fachjargon der Frauenheilkunde, kannst du als Mann natürlich nicht unbedingt wissen.
Fazit, dazugelernt und abgehakt ? ......grins
Nun bin ich weder Gynökologe noch Frau - aber ich bin erstaunt, dass man da keine andere Abkürzung finden konnte.
Ich glaube und du weißt es auch, AngelJessy meint das Kindergeld für sich selbst ( wurde sicher an sie abgetreten weil Ü18) !
Hey, hey ... ..was soll das mit Meck-Pomm ? Ein bisschen daneben, findest du nicht auch ?
Hattest du einen schlechten Tag, Enno ?