Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst

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