Gibt es einen Zusammenhang zwischen Grund- und Bodenanteil und Grundstückswert?
Hallo, folgende Situation: 1-Zi Apartment zur Kapitalanlage im Neubau gekauft und entsprechend vermietet. Das Finanzamt setzte dann in diesem Jahr einen Grund- und Bodenanteil von 40% fest. Ich habe Einspruch eingelegt und mittels Bodenrichtwert und Wohnung- bzw. Gebäudegröße ein "Angebot" des Finanzamts auf 31% Grund- und Bodenanteil erhalten.
Zeitgleich mit dem neuen Steuerbescheid kam auch der Einheitswertbescheid, welcher eine Aufteilung von Bodenwertanteil zu Gebäudewertanteil von 20 / 80 vorsieht. Ist diese Abweichung normal bzw. wie stehen die beiden Aufteilungen miteinander in Verbindung?
Herzlichen Dank.
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