Ich habe Einkommen als Werkstudent mit 20 oder 30 h in Teilzeit, evtl. droht Statuswechsel als "Student", was lohnt sich mehr für mich?

3 Antworten

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Auch für Nicht-Germanisten lohnt sich die Anschaffung eines Duden. Der Plural von Status ist nicht Statuse oder Stati, sondern einfach Status: http://www.duden.de/rechtschreibung/Status

Es gibt da ein paar Illusionen in Deiner Darstellung:

- Du meinst wohl "Studentin bis Februar 2016".

- Studenten sind nicht in Bezug auf die Einkommensteuer begünstigt. Es gibt nur eine besondere Regelung für Sozialabgaben und Vorteile bei der Krankenversicherung.

- Die Einkommensteuer wird erhoben, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze erreicht. Diese liegt derzeit bei 8.354 EUR plus Werbungskosten, die über 1.000 EUR hinausgehen.

Die Art der Position ist unerheblich. Der Vertrag und die Vergütung sind wichtig.

- Hast Du einen Werksvertrag (das ist nicht zu verwechseln mit einem Vertrag als Werkstudentin), so erstellst Du ein definiertes Ergebnis (das "Werk") und bekommst dafür eine Vergütung. Die Zahl der Stunden ist nicht klar definiert - geht zwar in die Kalkulation ein, wird jedoch nicht festgelegt. Das wäre i.d.R. unschädlich für Deinen Studentenstatus. Du bekommst also z.B. im Monat 120 *  10 EUR = 1.200 EUR. Da dies für den Rest des Jahres also noch fünf Monate sind, zahlst Du auf das Einkommen von 6.000 EUR in 2015 (wenn sonst nicht deutliche Einkünfte vorhanden sind) keine Steuern.

- Hast Du einen Vertrag auf Stundenbasis, so wären das mit 30 Stunden idealerweise in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden und in der Vorlesungszeit (= Zeit für die Abschlußarbeit) max. 20 Stunden in der Woche. Damit kommst Du auf Aug bis Mitte Okt auf 40 Std/Woche und Mitte Okt bis Dez auf 20 Stunden = 30 Stunden/Woche im Mittel :-) Das sollte also mit dem begünstigten Status als Studentin auch zu vereinbaren sein, muss jedoch auch so aus Stundenaufschrieben hervorgehen. Der Betrag wäre hier wieder 6.000 EUR mit gleicher Besteuerung wie zuvor.

Die Besteuerung ist gleich. Sozialabgaben und Krankenversicherung wären als reguläre Arbeitnehmerin höher bzw. überhaupt erst vorhanden. Ich fände daher den Werkvertrag einfacher.


Gapes 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 22:57

Vielen Dank.

Solange ich unter der jährlichen Freibetragsgrenze bin werden dann Steuern erhoben und am Ende des Jahres mit der Einkommenserklärung zurückverlangt, oder werden diese gar nicht erst erhoben? Bin leider absoluter Laie.

Momentan zahle ich 81€ studentische KV, das würde sich bei regulärem Arbeitnehmerverhältnis "gerade mal" um 17 € steigern. 

Bezüglich der Arbeitsstudenverteilung ist das eine super Lösung. Leider kann ich soetwas mit dem Arbeitgeber nicht im Voraus planen und er wird auch nicht bereit sein mir die Stunden im Voraus zu bezahlen.

Da ich gerade in einer ziemlich "engen" finanziellen Situation bin möchte ich die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherung prüfen. Das macht im Schnitt 100€ aus die für mich gerade ziemlich überlebensnotwendig sind. Besteht denn die Möglichkeit immer? Bzw in wie oft kommt es denn vor, dass Arbeitnehmer sich befreien? Ist es üblich oder eher unüblich?

Entschuldigung, wenn die eine oder andere Frage nicht korrek war, wie gesagt, habe da kaum Ahnung :)

Vielen Dank

gandalf94305  25.07.2015, 03:27
@Gapes

Steuern bei Arbeitsverträgen, die nach Stunden abgerechnet werden, werden erhoben, wenn Dein Monatsgehalt auf das Jahr hochgerechnet eine Lohnsteuer auslösen würde. Bei 1.200 EUR p.m. wäre das so. Die Veranlagung im Folgejahr korrigiert das auf das Steuerjahr. Deine Priorität war jedoch - wenn ich das recht verstanden habe - erst mal einen möglichst großen Betrag in der Tasche zu haben, Steuern nachgelagert oder nicht zahlen zu müssen und Sozialabgaben bis Feb 2016 zu vermeiden.

Auch ein Werkvertrag kann "nach Fortschritt" gezahlt werden, wobei sich dieser an der Zahl geleisteter Stunden orientiert. Das ist zwar nicht das klassische Werk, jedoch läßt sich auf diese Weise ein recht flexibles Konstrukt für Nebentätigkeiten von Studenten bilden, das die Verantwortung für die Besteuerung, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc. beim Studenten beläßt. Du hättest damit im Prinzip einen Bruttobetrag in der Tasche, der bei nur teilweise Ausübung in einem Jahr oder bei geeigneter Geltendmachung von Werbungskosten (z.B. Fahrten zu diesem Arbeitgeber, Arbeitsmittel) deutlich über 1.000 EUR nämlich steuerfrei bliebe.

Du bist allerdings noch nicht auf den Punkt eingegangen, ob die 6.000 EUR (30 Stunden x 4 Wochen x 5 Monate) Dein einziges Einkommen sind, oder ob Du in den ersten Monaten bereits gearbeitet hast und somit die Überschreitung der 8.354 EUR besteht. In diesem Fall müssten nämlich noch Steuernachzahlungen eingeplant werden.

Stunden werden i.a. übrigens nicht im voraus bezahlt, sondern im Nachhinein. Rechne also mit der ersten Zahlung frühestens zum 1. des Folgemonats des Beschäftigungsbeginns - es sei denn, die Abrechnung erfolgt z.B. wöchentlich (das ist manchmal im Baugewerbe oder Einzelhandel so üblich).

Man könnte sich auch §115 SGB IV bemühen. Danach wäre ein erster Vertrag in den Semesterferien (als Anfang August bis Mitte Oktober) arbeitslosenversicherungsfrei und nicht krankenversicherungsschädlich. Mit bis zu 70 Tagen Umfang wäre er auch rentenversicherungsfrei. In der Zeit des Studiums (der Abbschlußarbeit) wären dann max. 20 Std/Woche machbar - es sei denn es handelt sich um eine Tätigkeit in den Abendstunden oder am Wochenende, die Deine Leistungsfähigkeit im Studium nicht beeinträchtigt (dann könnte man auch einen etwas höheren Wert von z.B. 30 Stunden annehmen). Du kommst damit auch auf einen höheren Mittelwert.

Bei der Gegenüberstellung von zwei Szenarien solltest Du berücksichtigen

- Arbeitslosen- und Rentenversicherung

- Kranken- und Pflegeversicherung

Die Besteuerung ist gleich, da diese nicht vom Studentenstatus abhängt, sondern vom Jahreseinkommen. Die genannten Versicherungen sind jedoch als Sonderausgaben wieder abziehbar und damit wirken Beträge nicht voll durch, je mehr Du verdient hast. Zahlst Du ohnehin keine Steuern, gibt es natürlich auch keine Steuerersparnis. In einschlägigen Steuerrechnern kannst Du diese Eintragungen für die beiden Szenarien manuell vornehmen.

Mein Eindruck ist, daß der Mehrbetrag von 400 EUR p.m. für den höher dotierten Vertrag nur teilweise durch den Nachteil der Versicherungsmehrkosten aufgefressen würde, d.h. tatsächlich mehr Geld in Deiner Tasche wäre. Hast  Du aber Zeit für 30 Stunden Arbeit in der Woche?

Solltest Du im Jahr über den 8.354 EUR liegen, bedenke vor allem auch den Punkt der Werbungskosten, der Dich wieder unter diese Grenze drücken könnte.

Generell natürlich der Tip: was hast Du denn studiert? Suche einen Job mit mehr als 10 EUR/h. Dafür hast Du doch nicht studiert...

Gapes 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 10:46
@gandalf94305

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

In diesem Jahr habe ich noch nicht gearbeitet. Ob ich tatsächlich die 30h umsetzen werde ist fraglich, es war lediglich eine Gegenüberstellung. Über die Praxis muss ich noch entscheiden und meine Zeit für die Abschlussarbeit planen. Höchstwahrscheinlich bleibe ich doch bei den 20h. Höchstens 25 und wäre immernoch ordentlicher Student. Weitere Jobs habe ich keine.

Ich möchte die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherung nutzen. Das macht im Schnitt 100€ aus. Besteht denn die Möglichkeit immer? Bzw. wie oft kommt es denn vor, dass Arbeitnehmer sich befreien? Ist es üblich oder eher unüblich?

Ich studiere bwl (und das Fach Steuern ist die Prüfung die ich noch offen habe :D :D das erkennt man ja deutlich :D ) und es wäre möglich auch andere Stellen anzunehmen aber diese finde ich besonders spannend!!! Da arbeite ich an absolut Top-Marketingprojekten. Und ich sehe die Stelle als eine Chance einige wichtige Erfahrungen für mich zu sammeln. Aber finanzieren muss ich mich damit trotzdem. 

Ich freue mich wieder sehr auf Deine Antwort :)

Gapes 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 11:00
@Gapes

habe auch soeben diesen Artikel gefunden:

" [...]  Beispiel 1: Einbehalt von 9,35% Rentenversicherungsbeitrag

Ein Student übt eine Dauerbeschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19 Stunden, das Entgelt beträgt 960 € monatlich.

Beurteilung :

Die 20-Stunden-Grenze wird nicht überschritten. Die Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, da die Beschäftigung mehr als nur geringfügig ausgeübt wird. D.h. hier werden den Studierenden vom Bruttolohn. [...]"

Quelle: https://www.jobstudent.de/geber1.htm


Gapes 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 11:07
@Gapes

Andere Quellen sagen dass das sehr wohl möglich ist! Schwierig sich ein eindeutiges Bild mit all den gespaltenen Informationen zu machen..

gandalf94305  25.07.2015, 14:19
@Gapes

§8 i.V.m. §115 SGB IV.

Rentenversicherungspflicht tritt anhand anderer Kriterien ein. Diese sind jedoch klar abgegrenzt und derzeit sogar zu Deinen Gunsten noch etwas entspannter.

Hier kannst Du alles rechnen:

http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Du musst nur bei der Berechnung für Studenten die Haken für Kranken- udn Arbeitslosenversicherung rausnehmen.

Ob Du nun 80 Stunden a 10,- Euro, = 800,- Brutto, oder 120 Stunden = 1200,- brutto hast, ist netto ein Unterschied von 650,- zu 920,- netto.

Also aus 400,- brutto, werden 270,- Nettodifferenz.

Aber weil Du dann die Studenten - KV spart, vergrößert sich der Abstand wieder, denn U bist ja dann Krankenpflichtversichert udn sparst den Studi-Beitrag.

ausserdem holst du dir die 33 Euro Steuer noch bei der Einkommensteuererklärung zurück.

Aber Du arbeitest natürlich auch 50 % mehr. Beeinflusst das die Arbeit an der Abschlussarbeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

LittleArrow  24.07.2015, 22:50

Beeinflusst das die Arbeit an der Abschlussarbeit?

Walter, ich habe mir noch erlaubt, ein Fragezeichen hinzuzufügen:-(

Ich würde sodann diese Frage bejahen! Eine längere wöchentliche Teilzeitarbeit wirkt sich sicherlich konkurrierend und negativ auf die Qualität der Abschlussarbeit aus, es sei denn, dass man dafür "nur" eine 50-seitige Literatursammlung erstellen muss und weniger Wert auf eine akademische Leistung gelegt wird; "weniger Wert" sowohl aus Sicht der Verfasserin gapes als auch von den potentiellen Arbeitgebern, die sich bei der Bewerberauswahl gerne mal die Abschlussarbeit zeigen lassen.

Anders gesagt, ich würde gapes empfehlen, alle Energie vorrangig auf die Abschlussarbeit zu legen (hinsichtlich der gestellten Thematik und der gefragten Qualität und Quantität, auch hinsichtlich der nötigen orthographischen Sorgfalt). Eine geringe Nebentätigkeit von 20 h/Woche wäre schon das Äußerste. gapes sollte auch noch Freizeit und Erholung haben, um sich für das Schreiben zu regenerieren! Arbeiten kann sie später noch lange und genug;-)))


Gapes 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 22:40

Falsche Bewertung!!! Entschuldigung das sollte natürlich ein Pfeil nach oben sein!