Ich habe Einkommen als Werkstudent mit 20 oder 30 h in Teilzeit, evtl. droht Statuswechsel als "Student", was lohnt sich mehr für mich?

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Auch für Nicht-Germanisten lohnt sich die Anschaffung eines Duden. Der Plural von Status ist nicht Statuse oder Stati, sondern einfach Status: http://www.duden.de/rechtschreibung/Status

Es gibt da ein paar Illusionen in Deiner Darstellung:

- Du meinst wohl "Studentin bis Februar 2016".

- Studenten sind nicht in Bezug auf die Einkommensteuer begünstigt. Es gibt nur eine besondere Regelung für Sozialabgaben und Vorteile bei der Krankenversicherung.

- Die Einkommensteuer wird erhoben, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze erreicht. Diese liegt derzeit bei 8.354 EUR plus Werbungskosten, die über 1.000 EUR hinausgehen.

Die Art der Position ist unerheblich. Der Vertrag und die Vergütung sind wichtig.

- Hast Du einen Werksvertrag (das ist nicht zu verwechseln mit einem Vertrag als Werkstudentin), so erstellst Du ein definiertes Ergebnis (das "Werk") und bekommst dafür eine Vergütung. Die Zahl der Stunden ist nicht klar definiert - geht zwar in die Kalkulation ein, wird jedoch nicht festgelegt. Das wäre i.d.R. unschädlich für Deinen Studentenstatus. Du bekommst also z.B. im Monat 120 *  10 EUR = 1.200 EUR. Da dies für den Rest des Jahres also noch fünf Monate sind, zahlst Du auf das Einkommen von 6.000 EUR in 2015 (wenn sonst nicht deutliche Einkünfte vorhanden sind) keine Steuern.

- Hast Du einen Vertrag auf Stundenbasis, so wären das mit 30 Stunden idealerweise in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden und in der Vorlesungszeit (= Zeit für die Abschlußarbeit) max. 20 Stunden in der Woche. Damit kommst Du auf Aug bis Mitte Okt auf 40 Std/Woche und Mitte Okt bis Dez auf 20 Stunden = 30 Stunden/Woche im Mittel :-) Das sollte also mit dem begünstigten Status als Studentin auch zu vereinbaren sein, muss jedoch auch so aus Stundenaufschrieben hervorgehen. Der Betrag wäre hier wieder 6.000 EUR mit gleicher Besteuerung wie zuvor.

Die Besteuerung ist gleich. Sozialabgaben und Krankenversicherung wären als reguläre Arbeitnehmerin höher bzw. überhaupt erst vorhanden. Ich fände daher den Werkvertrag einfacher.


Hier kannst Du alles rechnen:

http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Du musst nur bei der Berechnung für Studenten die Haken für Kranken- udn Arbeitslosenversicherung rausnehmen.

Ob Du nun 80 Stunden a 10,- Euro, = 800,- Brutto, oder 120 Stunden = 1200,- brutto hast, ist netto ein Unterschied von 650,- zu 920,- netto.

Also aus 400,- brutto, werden 270,- Nettodifferenz.

Aber weil Du dann die Studenten - KV spart, vergrößert sich der Abstand wieder, denn U bist ja dann Krankenpflichtversichert udn sparst den Studi-Beitrag.

ausserdem holst du dir die 33 Euro Steuer noch bei der Einkommensteuererklärung zurück.

Aber Du arbeitest natürlich auch 50 % mehr. Beeinflusst das die Arbeit an der Abschlussarbeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986