Fallen Sozialabgaben und Steuern auf Mieteinnahmen an?

4 Antworten

1. Nein, keine Sozialabgaben. Ggf. Krankenversicherung, wenn die Grenzen überschritten werden.

2. ja, sie bleibt familienversichert nach Deinen Zahlen, denn ihre Einkünfte wären unter 405,- Euro im Monat.

3. Ihr müsst Einkommensteuerzahlen, wenn Ihr Gewinn aus der Vermietung bezieht. Selbst wenn ihr Die Wohnung kauft und aus den vorhandenen Ersparnissen zahlt, so wird nicht Mieteinnahmen = Überschuss aus V+V sein. Zumindest die Abschreibung auf den Gebäudewert geht runter, aber fast immer gibt es auch Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

4. Die Einkünfte werden unter Euch aufgeteilt, was aber egal ist, denn die treffen sich in der Einkommensteuererklärung wieder.

5. Auch Du müsstest, wenn die Einkünfte im Monat auf über 405,- Euro steigen, KV-Beiträge zahlen, ausser das Einkommen wäre über der  Beitragsbemessungsgrenze. Ausserdem, wenn ihr beide im Grundbuch steht, müssen die Einkünfte auch aufgeteilt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

muss meine Frau Sozialabgaben bezahlen? Wenn ja, wie viel?

Gar nichts. Sie bleibt familienversichert, da sie weniger als 405,- € im Monat verdient (Einnahmen abzüglich Werbungskosten sind hier entscheidend). Keine Versicherungspflicht in Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

kann meine Frau familienversichert bleiben oder muss sie Krankenkassenbeiträge zahlen?

Siehe oben.

muss sie Steuer (Einkommenssteuer?) zahlen?

Ehegatten werden standardmäßig gemeinsam veranlagt. Die Mieteinnahmen und Werbungskosten sind in der Anleg V zu erfassen. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist für euch verpflichtend!

Habe ich richtig die Einnahmen meiner Frau berechnet 400€ / 2=200€ ? Eine Hälfte von Gesamtmiteinnahmen (andere Hälfte gehört quasi mir)

Ihr seid gemeinsam veranlagt, wenn ihr nicht die Einzelveranlagung beantragt. Heißt die volle Mieteinnahme (abzgl. Werbungskosten) wird der Summe eurer Einkünfte hinzuaddiert.

macht es Sinn im Mitvertrag nur mich als Vermieter zu erwähnen damit meine Frau weiterhin kein Einkommen hat

Nein.

Wir überlegen uns ...

Damit ist doch klar, wem die Einkünfte zuzurechnen sind.

Ist Vermietung sozialvers.pflichtig?

Nicht sie zahlt ESt, sondern Ihr.

Besten Dank für die ausführlichen Antworten!


finanzfrageTeam  25.06.2015, 00:02

Liebe/r xscaler,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support