Hallo, seid wieder gegrüßt !! Ich (männlich, 62 Jahre alt) habe infolge Dauerarbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug die von den Banken abgeführten Steuern aus Kapitalerträgen in den letzten Jahren vom Finanzamt München zurückerhalten. Wenn man (theoretisch !) innerhalb eines Jahres Anlagekonten und Fonds auflöst: Gibt es bei der Steuerrückerstattung bei Arbeitslosigkeit eine obere Grenze (theoretisch z. B. bei 10.000 Euro oder 12.000 Euro ?). Es wird infolge ständig neuer Regelungen auch jedes Jahr wieder etwas anders.. Danke vielmals für eine vielleicht hilfreiche Antwort !!!!