Gibt es bei Steuerrückerstattung aus Kapitalerträgen wegen Arbeitslosigkeit Höchstgrenzen?

2 Antworten

Da eine Steuerrückerstattung die Erstattung bereits gezahlter Steuern ist, gibt es die natürliche Obergrenze, nämlich die des Betrags der bereits gezahlten Steuern. Mehr kannst Du nicht zurückbekommen :-)

Wenn Du ein geringes Einkommen hast und der Grenzsteuersatz unter 25% liegt, kann auf Antrag der Steuersatz für Kapitalerträge von 25% auf den niedrigeren Wert reduziert werden.

Der Maximalwert (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben) wäre für 2015 also 8.345 EUR im Jahr zzgl. Sparerpauschbetrag von 801 EUR. Macht maximal steuerfreie Einkünfte aus Kapitalerträgen von 9.145 EUR.

Nicht zu verwechseln ist die Steuererstattung aus dem Veranlagungsjahr mit der aus einer Doppelbesteuerung, wenn Du für ausländische thesaurierende Fonds in den vergangenen Jahren bereits die Thesaurierungen versteuert hast, jedoch beim Verkauf diese nochmals besteuert werden. Die zuviel gezahlten Steuern der Vorjahre bekommt man dann zurückerstattet, wenn nachgewiesen wird, daß die Vorjahresversteuerung bereits erfolgte.


LittleArrow  18.08.2015, 18:32

Die Frage ist schwer verständlich. Aber ich teile Deine Antwort bis auf einen Punkt: 

für 2015 also 8.345 EUR

Ich habe für 2015 den Grundfreibetrag von € 8.472 gefunden.

gandalf94305  18.08.2015, 18:33
@LittleArrow

Stimmt. Sollte 2014 in meiner Antwort heißen, denn um diese Einkommensteuererklärung geht es jetzt wahrscheinlich gerade :-)

HeinzVinzenz 
Beitragsersteller
 23.08.2015, 12:37

Ich bedanke mich herzlich bei Dir; Ihr seid eben Spezialisten !!!

habe infolge Dauerarbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug die von den Banken abgeführten Steuern aus Kapitalerträgen in den letzten Jahren vom Finanzamt München zurückerhalten.

Mit diesem Satz habe ich Verständnisprobleme. Vom Finanzamt hast Du nicht wegen der Dauerarbeitslosigkeit die Kapitalertragsteuer zurückerhalten, sondern wegen geringem zu versteuernden Einkommen und weil Du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragt hast. Dabei resultierte Dein zu versteuerndes Einkommen also im wesentlichen aus den Kapitaleinkünften.

Habe ich das so richtig wiedergegeben?

Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen einschließlich der steuerpflichtigen Kapitalerträge (nach Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages!) unter ca. € 15.730 liegt, dann bekommst Du nach einer Günstigerprüfung gezahlte Kapitalertragsteuer mindestens teilweise zurück. Bei diesem Betrag liegt Dein persönlicher Grenzsteuersatz 25 %.

Mangels anderer Einkünfte und Sonderausgaben dürften im Jahr 2015 bei grober Rechnung also die Kapitaleinkünfte bei max. € 25.003  (= Grundfreibetrag 8.472 + Sparerpauschbetrag € 801 + Grenzeinkommen € 15.730) liegen, um auf dieses zu versteuernde Einkommen von € 15.730 zu kommen. Liegen die Kapitaleinkünfte höher, dann lohnt sich die Günstigerprüfung nicht mehr und Du bist mit der Abgeltungsteuer besser "bedient". 


HeinzVinzenz 
Beitragsersteller
 23.08.2015, 12:36

Vielen herzlichen Dank, alles Gute weiterhin, bis bald !!!