Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

3 Antworten

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Das sind 3 Dinge. Zuerst wird die Heizungsanlage überprüft. In welchen Abständen dies erfolgt ist unterschiedlich, je nach Heizungsanlage. Dazu gehört auch der Schornstein. Das ist die sogenannte Immissionsmessung.

Als weiteres findet das Kehren statt. Es muss aber nicht gekehrt werden um eine Rechnung zu schreiben. Eine Kontrolle reicht auch. (ja das ist so)

Parallel dazu läuft die Brandschau der Immobilie, früher alle 5 Jahre, seit neuestem alle 3 Jahre.
Ja der Gesetzgeber sorgt schon dafür, das diese Zunft ein Einkommen hat und verschiedene Leistungen mehrmals berechnen kann, nur weil die Arbeiten zwar identisch sind, aber verschiedenen Vorschriften zugeordnet werden. Bezüglich der Verjährung: Vermutlich hat auch hier der Gesetzgeber ein Sonderrecht eingebaut und die Verjährung beginnt erst mit Ausstellen der Rechnung zu laufen, da er ja hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Für Dich hat es ja keine Nachteile, wenn die Rechnungen verspätet ausgestellt werden, es sei denn, die bist Vermieter und die Nebenkostenabrechnung ist schon gelaufen,  oder hast ein Arbeitszimmer und man bucht die Rechnungen mit Privatsplitt. Dann hat man evt. mit der Mehrwertsteuer ein Problem, falls es mal zu einer Betriebsprüfung kommt. Die Rechnungsaussteller sind verpflichtet aus steuerlichen Gründen Rechnungen zeitnah zur Leistungserbringung auszustellen. Trotzdem würde ich mir diesen Kauderwelsch vom Schorni erklären lassen am besten schriftlich.



LittleArrow  11.07.2015, 18:01

Erläuterungen:

Es muss aber nicht gekehrt werden um eine Rechnung zu schreiben. Eine Kontrolle reicht auch. (ja das ist so)

Das klingt sehr mißverständlich. Zunächst ist zu überprüfen und bei Bedarf muß gekehrt werden. Es heißt in § 4 Abs. 1 der KÜO: "Die Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu kehren oder zu überprüfen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass eine Kehrung erforderlich ist, ist diese durchzuführen; dies gilt nicht für Heizgaswege von Feuerstätten."

Parallel dazu läuft die Brandschau der Immobilie, früher alle 5 Jahre, seit neuestem alle 3 Jahre.

Die Feuerstättenschau hat 2-mal in der 7-jährigen Bestellungsperiode persönlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu erfolgen (und frühestens 3 Jahre nach der letzten) gemäß § 14 Abs. 1 SchHwG.

Kehren und Überprüfen kann auch ein "normaler" Schornsteinfeger von außerhalb des Bezirks durchführen. Bei Pelletheizungen hat die Kehrung zweimal jährlich zu erfolgen (gem. Anlage 1, 1.3 der KÜO 2009).

hildefeuer  12.07.2015, 13:03
@LittleArrow

Der Gesetzgeber sah ja Bedarf dies zu präzisieren. In der alten Reglung stand, das die Brandschau innerhalb von 5 Jahren durchgeführt werden muss. Da haben die Schornis schon mal 2 Jahre nach der letzten Überprüfung eine neue Rechnung geschickt. Die haben den Zeitpunkt "innerhalb" natürlich "beliebig innerhalb" interpretiert. Mir ist das passiert. 1. Brandschau Neubau 2000. 2. Brandschu 2005 3. Brandschau 2007 obwohl erst 2010 fällig war. Der hat den Bescheid bei der Rechnung mitgeschickt. Das Geld hat er nicht bekommen. Als er 2010 erschien zur Brandschau, habe ich Ihm den Bescheid unter die Nase gehalten und ihn weggejagt. Das Ordnungsamt des Landkreises hat von mir den Bescheid 2007 akzeptiert, wonach die nächste Brandschau erst 2012 fällig war. Seit dem bekommt der Schorni von mir nur ausschließlich schriftlich den Auftrag. Andere Arbeiten verbiete ich darin ausdrücklich.

LittleArrow  12.07.2015, 19:36
@hildefeuer

Das sind ja auch sehr interessante Erfahrungen! Vielleicht sollten diese schwarzen Leute und Schafe mit ihren Extragewinnen mal Not leidende Europäer unterstützen;-)

hildefeuer  20.12.2015, 14:03
@LittleArrow

nein, das hängt mit Änderungen im Bezirk des Bezirksschornies zusammen. Wenn der alte Schorni in Rente geht, kommt der neue und will natürlich nicht 5 Jahre warten bis er Rechnungen ausstellen kann. So wars bei mir.

Zu deiner letzten Frage...

So ein Geschäftsgebaren ist nicht in Ordnung, welches Datum steht denn auf den Rechnungen? Vielleicht haben die ja lange bei der Post herumgelegen.

Aber da die Rechnungen selbst gem. anderen Antworten wohl in Ordnung sind, spricht doch nichts dagegen,  den Kaminkehrer einmal auf das anzusprechen, was Dir nicht gefällt.

K = Kehren und F = Feuerstättenschau.

1. Rechnung 2013 für das Kehren,

2. Rechnung 2013 für die Feuerstättenschau,

3. Rechnung 2014 für das Kehren ( Preis etwas angehoben )

In meinen Augen alles korrekt und von Dir zu zahlen.