Kann man die Prämie beim Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm teilen?
Angenommen in einer Firma gibt es ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm und die Firma lobt eine Prämie von 4000,- Euro aus,
wenn ein Mitarbeiter einen geeigneten neuen Mitarbeiter aufgrund dieses MEPs vermittelt.
Weitere Annahme: Es ist nicht hierzu in den Regeln des MEPs vermerkt:
Darf der Empfehler einen Teil seiner Prämie an den neuen Mitarbeiter abgeben?
Falls ja, wie viel?
Falls nicht, was kann passieren wenn er es trotzdem macht.
Angenommen in den Regeln ist vermerkt, dass er nichts abgeben darf. Was können die Folgen sein, wenn er trotzdem etwas abgibt?
2 Antworten
Eine Prämie für eine Mitarbeiterempfehlung ist Einkommensbestandteil und daher vom Empfänger zu versteuern, ggf. fallen Sozialabgaben darauf an. Das setzt eine Grenze für die Weitergabe von Beträgen.
Das Unternehmen kann dafür keine Zweckbindung verlangen, sondern höchstens die Prämie nicht als Geldprämie, sondern als Sachprämie (z.B. namentlich gebundenen Einkaufsgutschein) ausgeben. In diesem Fall ist die Fungibilität etwas schwieriger, jedoch könnte der Empfänger selbst bei einer Einschränkung der Gutscheineinlösung mit einer anderen Person Einkaufen gehen und dann bezahlen. Andere Sachprämien können einfach weiter verschenkt werden.
Ethisch fragwürdig wären Absprachen zwischen Werber und Geworbenem, kurz nach Ablauf der Mindestanstellungsdauer, die für das dauerhafte Behalten der Prämie relevant ist, die Kündigung auszusprechen. Das wäre zum Schaden des Arbeitgebers und damit eine Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers.
Ja, das erschließt sich mir auch nicht ganz, aber das ist eine ganz andere Frage. Wenn man einen Bekannten oder Freund wirbt, kann das jedoch eine vertrauensbildende Maßnahme sein, die den Vorgang von irgendwelchen Strukturvertrieben unterschiedet.
Ist schon ein etwas seltsamer Bereich.
Das Unternehmen sucht Mitarbeiter und ist bereit dafür Geld zu zahlen.
Teilen käme ja wohl nur in Frage, wenn man zufällig Jemanden kennen lernt, der einem sagt "ich will mich bei Euch bewerben" und man sagt, "lass mich das vermitteln, ich bekomme dafür 4.000,-, die können wir teilen."
Ohne diese Absprache hätte der Arbeitgeber das Geld gespart.
Ich sehe das aber nicht so scharf, wie z. B. bei Versicherungen, oder Kapitalanlagen, wo man ja ggf. versucht hat einen Vertragspartner zu ködern. Da ist es ja wohl verboten.
Was soll daran seltsam sein? Das ist inzwischen in größeren Firmen gängige Praxis.
Google mal nach "Mitarbeiterempfehlungsprogramm".
Mit seltsam meinte ich nicht, dass es dass nicht gibt, oder etwas anrüchiges daran wäre, sondern dann Jemanden dazu zu locken, mit einer Prämienteilung eine Bewerbung auszulösen.
Übrigens wären die Prämienweitergabe im Bereich der Steuer, Werbungskosten.
Ich kenne das Thema auch. In dem Konzern, in dem ich beschäftigt war, gibt es auch eine Geldprämie bei Vermittlung. Die Prämie wird erst nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres gezahlt. Die Entscheidung, ob ein Empfohlener eingestellt und weiterbeschäftigt wird, trifft ja das Unternehmen, nicht der Empfehlende.
Hintergrund dieses Verfahren ist, die hohen Kosten bei einer beauftragten Unternehmensberatung zu sparen. Deren Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der gezahlten Prämie.
Natürlich spricht überhaupt nichts gegen eine Weitergabe der netto ausgezahlten Prämie. Warum man das allerdings machen sollte, erschließt sich mir nicht. Jemand, der nur aufgrund der hälftigen Beteiligung wechselt, wird wahrscheinlich schon die Probezeit nicht überleben.