Moin, moin, liebe Wissende,
ich habe zwei schenkungsteuerliche Fragen. Sachverhalt:
A ist Kreditnehmer der B-Bank; das Kreditvolumen beläuft sich auf 900.000 EUR. Der Kredit ist über eine Grundschuld in Höhe von 650.000 EUR besichert. Da A nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeit zu bedienen, kommt C des Weges und bietet der Bank an, gegen deren Verzicht auf alle weiteren Forderungen und Abtretung der Grundschuld an C den bestehenden Kredit durch eine Einmalzahlung von 500.000 EUR abzulösen. Die Bank ist einverstanden.
Ein Jahr später tritt C ohne Gegenleistung die Grundschuld an A ab.
Fragen:
Ist die Abtretung der Grundschuld durch C an A eine Schenkung? Falls ja, mit welchem Wert ist diese schenkungsteuerlich zu bewerten?
Ich freue mich auf eure Hinweise und Antworten.