Wohnungstausch Eltern-Kinder?

1 Antwort

Vielleicht geht es auch über "Schenkung mit Auflage".

Also die Eltern schenken Dir z.B. 100.000,-€ mit der Auflage, dann 50.000 an den Bruder auszuzahlen.

Ob die Zahlung an den Bruder dann als Schenkung der Eltern gewertet wird, weiss ich momentan nicht.


FinFrage 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 19:05

Vielen Dank für Deine Antwort. Das würde dann ja aber nur mit der einen Wohnung gehen, welche derzeit noch im Besitz meiner Eltern ist. Und wie wäre das dann mit dem steuerlichen Freibetrag? Würde da dann der volle Schenkungsbetrag auf denjenigen angerechnet, welcher die Schenkung unter Auflage bekommt?

Andri123  30.04.2023, 19:21
@FinFrage

Ich hab ja keine Fachkenntnisse, also nur als Gedankenanregung.

Die Eltern würden Wohnung B an Dich verschenken mit der Auflage, dass Du Deinen Anteil an Wohnung A Deinem Bruder überschreibst. Dann ist der Wert der Schenkung an Dich nur der übrigbleibende Anteil.

Also in Geldwerte übersetzt, Dir werden 100.000 geschenkt mit der Auflage 50.000 an den Bruder zu zahlen, dann wurden Dir steuerlich gesehen nur 50.000 geschenkt.

Ich bin mir aber unsicher, ob die Erfüllung Deiner Auflage, also die Zahlung der 50.000, dann als Schenkung der Eltern zum Bruder gilt. Eigentlich ja schon. Aber ich meine irgendwie mal ein Urteil gelesen zu haben, dass das neuerdings anders bewertet wird. Was ja unlogisch wäre.

Ich wollte Dir nur mal diese Idee mitgeben.

FinFrage 
Beitragsersteller
 01.05.2023, 10:47
@Andri123

Alles klar, vielen Dank für den guten Hinweis und den Link, werde mal versuchen mich diesbezüglich weiter schlau zu machen.