Wohnungstausch Eltern-Kinder?
Hallo,
mein Bruder und ich besitzen gemeinsam eine Eigentumswohnung "A" (jeweils 50%). Meine Eltern besistzen ebenfalls eine Eigentumswohnung ("B"), welche sie an uns verschenken möchten. Beide Wohnungen sind in etwa gleich viel wert. Da wir in diesem Zuge gerne das ganze so abwicklen möchten, dass am Ende jeder der Brüder je 100 % einer der beiden Eigentumswohnungen besitzt, stellt sich die Frage, wie wir das abbilden können, ohne mehr Steuern als notwendig zu zahlen.
Die Idee war daher, dass zunächst ein Bruder seine 50% der Eigentumswohnung A gegen 50% der Eigentumswohnung "B" mit den Eltern tauscht. Da es sich um einen Tausch in direkter Linie handelt sollten darauf ja keine Grunderwerbssteuern anfallen. Anschliessend verschenken die Eltern ihre 50% der Eigentumswohnung A an den Bruder, welcher von dieser bereits 50% besitzt und 50% der Wohnung B an den Bruder, welcher über den Tausch bereits 50% der Wochnung B besitzt. Da es sich jeweils um einen Schenkung unter dem Steuerfreibetrag in driekter Linie handelt, sollte ja dann auch das von der Grunderwerbssteuer befreit sein.
Ist dieses Konstrukt möglich und zulässig, oder gilt das als Gestaltungsmißbrauch?
1 Antwort
Vielleicht geht es auch über "Schenkung mit Auflage".
Also die Eltern schenken Dir z.B. 100.000,-€ mit der Auflage, dann 50.000 an den Bruder auszuzahlen.
Ob die Zahlung an den Bruder dann als Schenkung der Eltern gewertet wird, weiss ich momentan nicht.
Ich hab ja keine Fachkenntnisse, also nur als Gedankenanregung.
Die Eltern würden Wohnung B an Dich verschenken mit der Auflage, dass Du Deinen Anteil an Wohnung A Deinem Bruder überschreibst. Dann ist der Wert der Schenkung an Dich nur der übrigbleibende Anteil.
Also in Geldwerte übersetzt, Dir werden 100.000 geschenkt mit der Auflage 50.000 an den Bruder zu zahlen, dann wurden Dir steuerlich gesehen nur 50.000 geschenkt.
Ich bin mir aber unsicher, ob die Erfüllung Deiner Auflage, also die Zahlung der 50.000, dann als Schenkung der Eltern zum Bruder gilt. Eigentlich ja schon. Aber ich meine irgendwie mal ein Urteil gelesen zu haben, dass das neuerdings anders bewertet wird. Was ja unlogisch wäre.
Ich wollte Dir nur mal diese Idee mitgeben.
Vielen Dank für Deine Antwort. Das würde dann ja aber nur mit der einen Wohnung gehen, welche derzeit noch im Besitz meiner Eltern ist. Und wie wäre das dann mit dem steuerlichen Freibetrag? Würde da dann der volle Schenkungsbetrag auf denjenigen angerechnet, welcher die Schenkung unter Auflage bekommt?