Bei der Trennung meine Hälfte vom Haus an den Sohn überschreiben zu lassen?

1 Antwort

Da das Kind minderjährig ist und ein Haus nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt, müsste das IMHO vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden und u.U. ist ein Vormund in Bezug auf das Haus zu bestellen.

Eine Möglichkeit wäre, dass das Objekt bewertet wird (oder Ihr Euch auf einen Wert einigt) und er Dir Deinen Anteil abkauft unter Anrechnung der Übernahme Deines Kreditanteils. Da muss man aber genau hinschauen, inwieweit ein Spekulationsgewinn entsteht und wie viel Steuerlast dieser auslöst.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf keinen Fall 'aus dem Grundbuch zwingen' lassen und wüsste auch gar nicht, wie das möglich sein soll, brich da nichts übers Knie sondern mach das in Ruhe und mit Beratung!


Obest 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 17:13

Dankeschön