Hallo,

mein Bruder und ich besitzen gemeinsam eine Eigentumswohnung "A" (jeweils 50%). Meine Eltern besistzen ebenfalls eine Eigentumswohnung ("B"), welche sie an uns verschenken möchten. Beide Wohnungen sind in etwa gleich viel wert. Da wir in diesem Zuge gerne das ganze so abwicklen möchten, dass am Ende jeder der Brüder je 100 % einer der beiden Eigentumswohnungen besitzt, stellt sich die Frage, wie wir das abbilden können, ohne mehr Steuern als notwendig zu zahlen.

Die Idee war daher, dass zunächst ein Bruder seine 50% der Eigentumswohnung A gegen 50% der Eigentumswohnung "B" mit den Eltern tauscht. Da es sich um einen Tausch in direkter Linie handelt sollten darauf ja keine Grunderwerbssteuern anfallen. Anschliessend verschenken die Eltern ihre 50% der Eigentumswohnung A an den Bruder, welcher von dieser bereits 50% besitzt und 50% der Wohnung B an den Bruder, welcher über den Tausch bereits 50% der Wochnung B besitzt. Da es sich jeweils um einen Schenkung unter dem Steuerfreibetrag in driekter Linie handelt, sollte ja dann auch das von der Grunderwerbssteuer befreit sein.

Ist dieses Konstrukt möglich und zulässig, oder gilt das als Gestaltungsmißbrauch?