Ex Schwiegereltern Darlehen oder Schenkung?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Mit Exeheman 13 Jahre zusammen, während dieser Zeit viele Zuwendungen seiner Eltern, oft ganz klar als Geschenk bezeichnet (Weihnachten etc). Außerdem zwei große Summen (in jeweils kleineren Teilbeträgen ausbezahlt) überwiegend BAR. Die eine Summe zur Finanzierung meiner Selbsständigkeit, die andere große Summe für den Hauskauf. Es gibt mit Bleistift geschriebene Zettel mit Summen, Datum und meinem Kürzel - keinen Vertrag oder Rückzahlungspflicht oder ähnliches. Während der Ehe war Rückzahlung nie ein großes Thema. Hin und wieder haben wir etwas überwiesen - wurde aber nie "verlangt". Nach der Trennung sagte Exschwiemu überraschend zu mir, dass sie Summe x von mir haben wolle. Diese Summe lag weit über den beiden großen Summen und ich reaierte überrascht und verärgert. Das Thema schlief nun fast zwei Jahre - doch nach Tod von Exschwiemu hat nun der Vater meines Exmannes einen Anwalt konslutiert und das sog. Darlehen gekündigt. Die Summe ist deutlich niedriger als die erst genannte, aber immer noch sehr sehr hoch. Es ist nie klar besprochen worden, was nun Darlehen oder Schenkung war, was nur mir galt, was uns beiden und es gibt keine Verträge und so gut wie keine Überweisungen, da eben fast alles bar ausgezahlt wurde. Dafür gibt es keine Zeugen (außer mein Exmann lügt), da ich fast immer alleine mit seiner Mutter Kaffee getrunken habe und sowas besprochen habe. Ich bin gerne bereit, etwas zurückzuzahlen, ich war damals ja auch sehr dankbar. Aber ich sehe es nicht ein, nach der Trennung und nun nach ihrem Tod für Summen verantwortlich zu sein, die ich ungerecht finde. Wie sind meine Chancen vor Gericht? Was passiert, wenn mein Exschwiegervater oder mein Exmann lügen und als Zeugen aussagen, was sie aber nie waren? Wie ermittelt das Gericht eine gerechte Summe aus so einem Durcheinander von Schenkung und Darlehen? Sind Zettel mit Summen ein Beweis für ein Darlehen?

Darlehen, scheidung, schenkung
Geld verliehen per Überweisung, Empfänger zahlt es nicht zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten einem guten Freund 900 Euro auf sein Konto überwiesen, da es ihm finanziell sehr schlecht ging und Rückbuchungen bei ihm bevorstanden. Vorher haben wir per E-Mail drüber geschrieben, das ich es ihm gerne geben würde und um eine Rückzahlung brauchte es sich erstmal keine Gedanken zu machen, einen Darlehensvertrag besteht aber leider nicht auch keine Unterschrift von ihm das es geliehen war. In der E-Mail hab ich nur geschrieben, nimm es an, ich geb es dir gerne usw. das hat er dann nur mit einem Ja bestätigt, aber mehr auch nicht,,, und sich bedankt dafür.

In meiner Überweisung steht leider nur der Betreff: wie vereinbart

Auch kein Beweis das es ein Darlehen war denn wie vereinbart kann ja vieles bedeuten... 3 Monate zuvor habe ich schon mal eine offene Rechnung (600,00) für ihn bezahlt... dafür hab ich auch keine Unterschrift das ich es ihm nur geliehen habe...

Was kann ich nun tun? Er zahlt es nicht zurück und behauptet nun ich hätte ihm das Geld geschenkt, da ich ihm ja hätte helfen wollen, weil es ihm schlecht ging.

Hab ich überhaupt ne Chance mit einem Anwalt / Mahnbescheid? Klar hab ich Emails aber nie eine Bestätigung das ich es nur geliehen habe....Hab schon mit Tricks versucht ihn aus der Reserve zu locken aber er geht nicht darauf ein und behauptet ich hätte ihm das Geld geschenkt... Er kann ja auch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen .. ist dann mein Geld weg?

Darlehen, Rückzahlung, schenkung
Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Schenkung eines Grundstückes (mit Nießbrauch!) an zwei Geschwister - Streit

Hallo erst mal! Ich hoffe sehr, dass mir jemand mit einer fundierten Antwort helfen kann. Zwei Geschwister bekommen vor 12 Jahren ein Grundstück mit Haus von der verwitweten Mutter geschenkt. Beide stehen im Grundbuch, die Mutter hat Nießbrauch. Eine Schwester (A) steckt in einer schweren Scheidung, hat kaum Geld zum Leben (nur Trennungsunterhalt), ist alleinerziehend und hat eine Depression. Diese Krankheit wird von der Schwester (B) und der Mutter ignoriert. Keine Hilfe, keine Unterstützung. Nun will die kranke Schwester A das Grundstück verkaufen (Haus hat keinen Wert und steht seit vier Jahren leer, da die Mutter gut versorgt in einer Seniorenresidenz lebt), um ihren minderjährigen Sohn und sie zu versorgen, Arztrechnungen zahlen zu können und eine Rentenversicherung zu sichern. Die andere Schwester B hat vor 13 Jahren eine Hypothek auf das Grundstück genommen, sich eine Eigentumswohnung gekauft und zahlt noch ab. Sie ist berufstätig und abgesichert. Sie und die Mutter reagieren völlig verständnislos und ablehnend auf die Bitte der zweiten Schwester A. Es kommt zum Streit. Auf der einen Seite wollen Schwester B und Mutter das Grundstück auf jeden Fall behalten, der Wert steigt schließlich immens (Großstadt). Auf der anderen Seite kämpft die andere Schwester A ums Überleben. Wie kann die zweite Schwester A trotz der familiären Differenzen an Geld kommen? Schließlich ist sie Eigentümerin einer Grundstückshälfte , wenn auch mit Nießbrauch belastet. Eine Hypothek auf zu nehmen geht leider auch nicht, da sie keinen Beruf ausübt, und im Sinne der Banken nicht kreditwürdig ist. Ich würde meiner Freundin so gern helfen, weiß mir aber leider auch keinen Rat. Deswegen hier meine Bitte um hilfreiche Unterstützung. Vielen Dank im Voraus!

Familie, Geschwister, Grundstück, Haus, schenkung

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