Mein Bruder hat vor ca. 3 Jahren das Elternhaus überschrieben bekommen mit der Maßgabe, mir die Wohnung in seinem anderen Haus zu überschreiben oder einen Geldbetrag von EUR 60.000,00 auszubezahlen. Nun hatte ich damals nicht das Geld, mir die Wohnung überschreiben zu lassen. Die Wohnung, welche wir seit 3 Jahren mietfrei bewohnen, war vor 3 Jahren in einem katastrophalen Zustand, wir haben sie komplett renoviert. So langsam müsste ja die Wohnung überschrieben werden, auch zur eigenen Sicherheit. Welcher Wert wird jetzt für die Berechnung der Kosten (Notarkosten, Grunderwerbssteuer) genommen? Kann man da einfach sagen, dass sie einen Wert von 60.000,00 EUR damals hatte? Überprüft das Finanzamt das irgendwie? Ich hoffe, ihr konntet meinen Text verstehen ;-) Vielen Dank schon mal vorab für eure Antwort! Ich muss halt wissen, wieviel Geld ungefähr auf mich zukommen, denn wenn die Sache angeleiert ist und mittendrin kommt raus, es wird doch mehr, ist das ja schon blöd.
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