Kann ich Kaufpreisforderung verschenken?
Ich habe einen Waldstreifen für 3.000 EUR an einen ehemaligen Schulfreund veräußert, der den Betrag jetzt nicht zahlen will. Er weiß wohl, dass ich sehr gutmütig bin und meint sicher, ich verzichte auch auf den Kaufpreis. Schließlich bin ich schon in Vorleistung gegangen und ließ ihn über den Notar im Grundbuch als Eigentümer eintragen. Der Kaufpreis wurde erst mit dieser Eintragung fällig. Ich schenke es ihm aber nicht. Kann ich stattdessen meine Forderung einem Verwandten schenken? Dann soll er sich mit dem Käufer herumschlagen und den Kaufpreis einfordern. Sowie ich den Verwandten kenne, wird er dies auch gern tun.
2 Antworten
Da sehe ich kein Hindernis. Du kannst die Forderung verschenken. Es ist eine Abtretung mit dem Rechtsgrund einer Schenkung.
Du kannst Deine Forderung an jemand anderen übertragen. Bei Verwandten dürften dabei aufgrund der Freibeträge nichtmal Schenkungssteuern anfallen.
Du könntest natürlich auch die Forderung an ein Inkassobüro übergeben oder selbst den rechtlichen Weg einschlagen und das Ganze an Deinen Anwalt übergeben.