Kabelanschluss Kosten in Betriebskostenabrechnung
Hallo, ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Darin steht folgender Posten:
Kostenart Gesamtkosten Restkosten Anteilige Kosten
Kabelfernsehen 2.673,24€ pro WE 2673,24 111,39€>
Es gibt 28 Wohneinheiten in dem Gebäude. Wie ist mein Anteil berechnet? Denn wenn ich den Gesamtkostenbetrag durch 28WE teile dann ergibt sich bei mir ein anderer Wert 2637,24/28=** 94,19€ **
Wie ist der Betrag berechnet? Vielen Dank für Hilfe (Original Abrechnung liegt als Bild bei).
3 Antworten
Ich hoffe nur, dass Du mit Deinem Kabelfernsehen bessere Bilder empfangen kannst als ich beim Anklicken Deiner "BK-Abrechnung": Da erschien nämlich ein Eisbär auf weißem Hintergrund, Klartext: Man sieht nix.
Ich grübele im übrigen darüber, was dieser Kostenposten überhaupt in einer BK-Abrechnung zu suchen hat. Es handelt sich doch offenbar um Anschaffungskosten. Gibt es dazu eine Vereinbarung?
Jetzt funktioniert es auch bei mir. Ob das wieder eine der update-Folgen war?
Ja das Bild geht bei mir jetzt auch nicht mehr, weiß nicht was da los ist.
Hier sollte es funktionieren:
http://img442.imageshack.us/img442/7555/nk1qf.jpg
Formal kannst Du diese Abrechnung beanstanden.
Ich vermute jedoch, dass Du dann nicht Recht bekommen wirst, denn der Ersteller der Abrechnung wird Dir dann nachweisen, dass 4 Wohnungseinheiten keinen Kabelanschluß haben. Dies hätte auf der Nebenkostenabrechnung dann zwar auch ausgewiesen werden müssen, aber das ist nur ein Formfehler, der nicht zur Ungültigkeit der Nebenkostenabrechnung führt.
Dividiere einfach mal den Gesamtbetrag durch den in Rechnung gestellten Anteil, dann ist das Ergebnis 24.
Danke, ja daran habe ich nicht gedacht das könnte es sein.
Die komplette Abrechnung ist unwirksam.
Der angegebene, ungenau gerundete Wohnungsanteil von 2,96 % wird nicht zur Ermittlung der anteiligen Wohnungsbeträge verwendet, sondern der ungerundete Divisor.
Wenn tatsächlich nur 24 WE Kabelanschluss haben, dann darf oben nicht 28 Wohneinheiten stehen.
Widerspruch in beiden Punkten.
Das Bild läßt sich sehr wohl öffnen und wer es dann nicht lesen kann, der sollte sich hhalt die Grafik runterladen und dann funktionieren auch Tools wie die Lupe!
Bei dem Begriff "Kabelfernsehen" hätte sich die Hausverwaltung etwas geschickter ausdrücken können, denn in Mehrfamilienhäusern ist es durchaus möglich einen Kabelanschluß anzubieten, bei dem die Hausverwaltung Vertragspartner des Providers ist. Dann werden diese Kosten auf die Nutzer umgelegt.