Erhalte ich Wohngeld, wenn ich Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGBIII erhalte?
Hallo,
derzeit absolviere ich eine Umschulung als tiermedizinische Fachangestellte. Da die Praxis noch realtiv neu ist und die Ärztin mich dadurch noch nicht bezahlen kann, erhalte ich Geld von der Agentur für Arbeit.
Die Leistung nennt sich Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGBIII. Leider reicht das Gehalt nicht aus um sich eine eigene Wohnung leisten zu können. Ich würde gerne wissen ob ich Wohngeld bekomme? Falls nicht, was erhalte ich dann?
1 Antwort
Normalerweise kann man als Empfänger von ALG I auch Wohngeld erhalten. Wie es in Deinem Fall aussieht, erfährst Du, wenn Du einfach Wohngeld beantragst.
Mehr als ablehnen können sie nicht.
Viel Glück!
Stimmt allerdings. Aber was nun? Ohne Wohnung kein Wohngeld und ohne Geld keine Wohnung. Hmmm..........
Also würde ich folgendes vorschlagen: Nach einer kleinen Wohnung Ausschau halten, sich über Miete und Nebenkosten informieren, einen Wohngeldrechner aufrufen und sehen, ob und wie viel Wohngeld dabei rumkommt.
Dann entscheiden, ob die Wohnung bezahlbar ist oder nicht.
so wie ich das lese hat sie bisher gar keine Wohnung ?!?!? Wie soll das mit Wohngeld ohne Wohnung gehen?!?!?