Ich meine eine Kündigungsmöglichkeit, bei welcher die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen kann. Das getauschte Darlehn wurde 2010 abgeschlossen und in 2016 von einem Grundstück auf ein anderes Grundstück getauscht. Sämtliche Vertragskonditionen sind aber beibehalten worden. Es handelt sich dabei also nur um einen Objektwechsel.