Bank hat Konto gekündigt. Was passiert während der Kündigungsfrist?
Hallo, die deutsche Bank hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie mir zum 10.08.2017 das Konto kündigen (Guthabenkonto). In dem Brief stand drin, dass ich ihnen bis dahin mein Karte übergeben soll und das ich eine Bankverbindung angeben soll, wohin restliches Guthaben überwiesen werden soll.
Wenn auf dem Konto jetzt noch bis zum 10.08.2017 Geld eingeht, kann ich darüber dann immer noch ganz normal verfügen und Geld mit meiner Karte abheben oder wird sie dann eingezogen?
Ins Online-Banking komm ich z.B. nicht mehr rein. Da steht dann "Anmeldung fehlgeschlagen". Die Anmeldedaten sind jedenfalls korrekt und ich hab es auch mehrmals probiert um einen technischen Fehler auszuschließen.
6 Antworten
also hier kann hier auch nur vermuten. wenn dein onlinebanking schon nicht mehr geht, kann es sein, dass die bank ihren service auf das nötigste beschränkt und du ggfs. nur noch direkt in der bank geld bei einem mitarbeiter abheben kannst.
schließe mich primus an: ruf dort einfach mal an.
Danke. Ich war heute da und genauso ist es. Ich kann nur noch Geld am Schalter abheben.
Grundsätzlich ist die Bank dir gegenüber noch leistungsverpflichtet. Das heißt, sie war/ist nicht befugt, dir einfach den Zugang zum Online-Banking zu sperren. Schließlich hat die Bank dir nicht fristlos, sondern erst zum 10. August gekündigt.
Hierauf würde ich die Bank bzw. den zuständigen Kundenbetreuer mal ansprechen. Auch die Frage, was sie sich bezüglich noch anfallender Kontoführungsgebühren so denken, sei mal gefl. gestellt. ;-)
(Man könnte auch salopp fragen: "Deutsche Bank, hackt es bei euch eigentlich nur noch?" Mir persönlich ist ohnehin schleierhaft, wie bei diesem "Verbrecherverein" sein Konto unterhalten kann - aber ok, das ist hier nicht das Thema. o:))
Einfach mal den direkten Kontakt suchen und höflich, aber gleichsam bestimmt nachfragen, was da bei denen (verkehrt) läuft und wie sie sich das vorstellen.
Hallo,
" Kreditinstitute haben die gesetzliche Pflicht, ein Restguthaben nach einer Kündigung bargeldlos auf ein Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse zu transferieren, wenn der Kunde dies verlangt.
Denn i. S. d. §§ 675f Abs. 2, 675c Abs. 1, 667 BGB steht den Kunden bei Vertragsende die Herausgabe des Erlangten zu, im Fall eines Girokontos also das darauf befindliche Geld und damit ein Zahlungsanspruch. Dieser kann entweder durch die Auszahlung von Bargeld oder durch bargeldlose Bezahlung erfüllt werden."
Das machen Banken eigentlich nur, wenn eine eidesstattliche Erklärung abgegeben wird ( Insolvenz ) und die Bank zu den Gläubigern gehört.
Ist dem nicht so, solltest Du Dich im Falle eines Restguthabens bei der Bank erkundigen, wieso Du während der Kündigungszeit nicht darüber verfügen kannst.
Wenn das online-banking nicht mehr funktioniert, ist Deine Befürchtung dass die Karte am Automaten eingezogen werden könnte natürlich berechtigt. - Wer weiß dass schon.
Mein Tipp: Wenn Du Geld vom Konto benötigst und Angst um Deine Karte hast, gehe nach Edeka, Penny, Toom, Shell, Rewe usw. mit der Karte einkaufen und lasse Dir gleichzeitig Geld auszahlen.
Ich weiß ja nicht, ob ich darüber noch verfügen kann. Das ist ja die Frage.Ich bekomme morgen Geld und mach mir Sorgen, dass ich dann nicht daran komme.