Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

Hallo zusammen. Anfang November wartete ich vergeblich auf die Auszahlungen für den laufenden Monat. Eine Woche später kam dann Post vom Jobcenter, dass: "Die Zahlungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt wurden."

Ich wurde aufgefordert diverse Anlagen (VE, WEP, EK/EKS) einzureichen die Informationen über den Kindsvater (ich bin schwanger) erheben sollten. Er wurde im Schreiben als mein Partner bezeichnet und die Anlagen beziehen sich auf eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem Angaben zu meinem Mietverhältnis bzw Wohnsituation.

Nun ist es so, dass ich gar nicht mit meinem Partner zusammenlebe. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und noch in meiner ehemaligen Studenten WG gemeldet. Habe also auch kein Mietverhältnis bzw keinen aktuellen Mietvertrag mehr und schlafe Mal hier Mal da bei Freunden. Das alles wusste der Sachbearbeiter schon aus einem persönlichen Gespräch! Er hat auch die Adresse vom Kindsvater, welche natürlich eine andere ist, als meine.

Nun habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass eine Einstellung der Leistungen voraussetzt "dass Sie Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Mir sind keinerlei Tatsachen bekannt sind, die die Einstellung der Zahlung rechtfertigen. Bitte teilen Sie mir deshalb zeitnah mit, welche Tatsachen ihrer Ansicht nach vorliegen. Anschließend komme ich gerne Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung im notwendigen Umfang nach."

Bisher kam keine Antwort.

Dafür kam ein Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass vom Jobcenter keine Beiträge mehr für mich bezahlt werden.

Abgesehen vom emotionalen Part, dass ich mich total im Stich gelassen fühle und es abartig finde, wie man mir zwei Monate vor Entbindung meine Krankenversicherung "nehmen" kann, obwohl ich in einer hilfebedürftigen Lage bin... Frage ich mich nun, in wie weit das Vorgehen vom Sachbearbeiter überhaupt rechtens ist.

Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage also:

Ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen, wenn der Kindsvater (vom ungeborenen Kind) verdienend ist, wir aber nach Definition gar keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir in getrennten Haushalten leben? Ich schätze deren Verdacht ist, dass wir eben doch zusammen leben, da ich keinen Mietvertrag habe. Aber Recherchen haben ergeben, dass ein Mietverhältnis keine Voraussetzung für den Empfang von AG II ist.

Was kann ich tun?

ALG II, jobcenter

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