Hallo, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben. Ich bin 63 Jahre und wurde nun vom Jobcenter verpflichtet, Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Mit den entsprechenden Rentenabschlag, ca. 10 %. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst beträgt 450 €. Wegen meiner sehr niedrigen Rente bin ich gezwungen, etwas dazu zu verdienen. Sonst müsste ich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Sozialhilfe beanspruchen. Ich habe bescheinigt 40 % Schwerbehinderung. Es wurde nun ein Verschlechterungsantrag gestellt. Meine Frage: Würde ich 50 % oder mehr Schwerbehinderung bescheinigt bekommen, würden ja die 10 % Abschlag weg fallen. Würde sich dadurch auch die Hinzuverdienstgrenze ändern oder fällt diese auch in diesem Fall erst mit dem Erreichen der Regelaltergrenze weg? Danke für die Auskunft! Gruß Siegfried
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