Kann das Jobcenter Steuerbescheide verlangen?
Bin seit 2 Jahren selbständig mit ALGII, nun teilte mir das Jobcenter vor einer (inzwischen erfolgten) Weiterbewilligung mit, ich habe für den gesamten Bewilligungszeitraum unaufgefordert Steuerbescheide vorzulegen. Habe bisher keine Bescheide, weil Gewinne weit unter Grundfreibetrag = nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig. Bisher wurden auch keine Bescheide gefordert. Welche Anspruchsgrundlage hat das Jobcenter eigentlich für die Bescheide und Kann es mir künftig Leistung vorenthalten, solange ich keine habe?
2 Antworten
unaufgefordert Steuerbescheide vorzulegen
Nun gibt es ja noch mehr Steuern als nur die Einkommensteuer, und wenn nicht explizit von Einkommensteuerbescheiden die Rede ist, sind eben Bescheide jeglicher Steuerart gemeint.
Hier wäre als erstes die Umsatzsteuer zu nennen. Sag dem Finanzamt, dass es keine Umsatzsteuerbescheide gibt, sofern von der eingereichten Umsatzsteuererklärung nicht abgewichen wird. Und da du wahrscheinlich Kleinunternehmer bist, wird dies ganz sicher der Fall sein.
Weitere Steuerbescheide richten sich danach, was du für eine Tätigkeit ausübst.
Du bist zu allererst mal verpflichtet als selbständiger mit ALG II Bezug die Anlagen EKS auszufüllen udn einzureichen.
Daraus können Die ja sehen, dass Deine Einkünfte relativ gering sind.