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Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt , OnlyFans
Alg2 beantragen ü25 lebe mit Familie?

Ich möchte ALG2 beantragen, lebe mit meinen Eltern und Geschwistern in einem Haus. Alle ü25.

Ich muss keine Miete zahlen und auch kein Wasser und Strom. Ich muss jedoch den rest selber zahlen (essen, Medikamente usw.)

Bei dem Formular gibt es unter 3.2 "Meine Wohnsituation". Kann ich da alleine leben ankreuzen oder muss ich was anderes ankreuzen.

Ich brauche nur den Regelsatz und bekomme sowieso nicht mehr. Ich bekomme momentan noch ALG1 bis ende Februar 21. Ich bin Gehbehindert und auch Herzkrank.

Mir wird immer gesagt das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, zumindest sagt das die Dame am Telefon beim Jobcenter. Meine Familie weigert sich jedoch Ihr einkommen oder andere Finanzielle Daten raus zu geben. Das Haus gehört meiner Mutter. Ich habe im obersten Stock meine eigene Etage mit Bad.

Das heißt nicht das ich bis ende Februar arbeitslos sein möchte. Das Arbeitsamt hat aber gesagt das ich meine alte Stelle aufgrund meiner Krankheiten nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung machen sollte. Ich begrüße das auch. Leider geht aufgrund von Corona nichts. Das Amt wollte mich in eine Einrichtung bringen wo ich eine Umschulung in Aussicht ziehen kann und auch da übernachten kann. Die Ärzte sind leider dagegen, da ich zu Corona Risikogruppe gehöre. Das Amt hat mir gesagt das ich mich schon mal um alg2 kümmern soll und in Zukunft die Umschulung trotzdem über das Amt läuft.

Danke

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Hartz IV, Jobcenter Amt

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