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Jobcenter - Briefe zurückgegangen; hat Zahlungen gekürzt, dürfen die das?

Hallo,

Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter Aachen bekommen, vom 08.08.2022 Verstehst Du das?:

Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom 20.12.2021 gemäss SGB X.

Ihr Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Ihrer EMail vom 02.08.2022 haben Sie die Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 und Nachzahlung der Leistungen für die Zeit vom 01.11.2021 - 28.02.2022 beantragt.

Sie waren seit dem 17.09.2021 für das Jobcenter Aachen nicht erreichbar. Meine Schreiben vom 17.09.2021, 07.10.2021, 18.10.2021 sind mi Vermerk „Empfänger untervder angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurückgekommen. Da Sie weder selbst noch über einen Betreuer erreichbar waren wurde die Bewilligung der Leistungen aufgehoben.

Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widerspruch erheben.

Ich habe auch sofort telefonisch gegen die Ablehnung vom 08.08.2022 telefonisch Widerspruch erhoben und auch erklärt das ich in einem Krankenhaus stationär aufgenommen bin, voraussichtlich bis zum 15.08.2022 und nur eine EMail zusätzlich zum Telefonanruf senden kann. Man sagte das wäre schon möglich; ich hätte auch keine andere Möglichkeit mein Widerspruch vorzubringen.

Ich war auch vom 07.05.2019 bis 13.09.2019 und auch vom 29.04.2022 bis zum 18.08.2022 stationär in einem Krankenhaus untergebracht. 

das hab ich im Netz gefunden:

BGH: Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs

veröffentlicht am 12. Februar 2009

BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08

§ 278 Satz 1 BGB§ 556 Abs. 3 S.2 und 3 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang eines einfachen Briefs von dem Absender zu beweisen ist. 

Gruss,

E.

ARGE, Brief, Briefkasten, Jobcenter Amt
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

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Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt
Alg2 beantragen ü25 lebe mit Familie?

Ich möchte ALG2 beantragen, lebe mit meinen Eltern und Geschwistern in einem Haus. Alle ü25.

Ich muss keine Miete zahlen und auch kein Wasser und Strom. Ich muss jedoch den rest selber zahlen (essen, Medikamente usw.)

Bei dem Formular gibt es unter 3.2 "Meine Wohnsituation". Kann ich da alleine leben ankreuzen oder muss ich was anderes ankreuzen.

Ich brauche nur den Regelsatz und bekomme sowieso nicht mehr. Ich bekomme momentan noch ALG1 bis ende Februar 21. Ich bin Gehbehindert und auch Herzkrank.

Mir wird immer gesagt das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, zumindest sagt das die Dame am Telefon beim Jobcenter. Meine Familie weigert sich jedoch Ihr einkommen oder andere Finanzielle Daten raus zu geben. Das Haus gehört meiner Mutter. Ich habe im obersten Stock meine eigene Etage mit Bad.

Das heißt nicht das ich bis ende Februar arbeitslos sein möchte. Das Arbeitsamt hat aber gesagt das ich meine alte Stelle aufgrund meiner Krankheiten nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung machen sollte. Ich begrüße das auch. Leider geht aufgrund von Corona nichts. Das Amt wollte mich in eine Einrichtung bringen wo ich eine Umschulung in Aussicht ziehen kann und auch da übernachten kann. Die Ärzte sind leider dagegen, da ich zu Corona Risikogruppe gehöre. Das Amt hat mir gesagt das ich mich schon mal um alg2 kümmern soll und in Zukunft die Umschulung trotzdem über das Amt läuft.

Danke

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Hartz IV, Jobcenter Amt

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