Ich bekomme Witwenrente, Lohn aus einem Minijob und Wohngeld. Ich werde nun arbeitslos. Wo muss ich mich melden, beim Arbeitsamt oder Hartz 4?

3 Antworten

Durch den Minijob hast Du ja sicherlich keinen Anspruch auf ALG-I  erworben. Also mußt Du Dich schon mal nicht bei der Agentur für Arbeit melden.

Nun kommen also entweder

 ALG-II oder 

Sozialgeld oder 

Grundsicherung im Alter , oder weiterer 

Wohngeldbezug 

in Betracht. Also immer noch drei Stellen,( ich fasse jetzt mal Grundsicherung im Alter und Sozialgeld zusammen, da es ja beim gleichen Träger beantragt werden muß).

Das hängt davon ab, wie alt Du bist. Das hängt von der Höhe Deiner Witwenrente ab. Hast Du Merkzeichen gemäß GdB? Dann würde ggf. ein Mehrbedarf berücksichtigt werden. Außerdem hängt es auch von Deinem Standort ab, denn daraus ergibt sich die zu berücksichtigte Miete.

Das kann man von hieraus nicht beantworten.

Am Besten fängst Du mal an, indem Du bei der Stelle nachfragst, wo Du schon Leistungen beziehst, also bei der Wohngeldstelle. Wenn Du Glück hast, kennen die sich auch mit den anderen Leistungen aus.

Notfalls stellst Du sowohl beim jobcenter als auch beim Sozialamt und bei der Wohngeldstelle  einen  formlosen Antrag. Achte bitte darauf, dass Du keine Fristen versäumst. Damit hast Du zumindest alles getan, um Dich abzusichern.

Wenn du im Minijob unter 450 € Einkommen hattest fallen dabei keine Sozialabgaben an, deshalb werden auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, somit hast du auch keinen Anspruch auf ALG 1 !

Du wirst im Bedarfsfall Alg 2 beantragen müssen. 

Hallo,

wenn man in den letzten 24 Monaten (vor Beginn der Arbeitslosigkeit) mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

Sonst besteht bei Bedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter.

Gruß

RHW