Bin seit 2 Jahren selbständig mit ALGII, nun teilte mir das Jobcenter vor einer (inzwischen erfolgten) Weiterbewilligung mit, ich habe für den gesamten Bewilligungszeitraum unaufgefordert Steuerbescheide vorzulegen. Habe bisher keine Bescheide, weil Gewinne weit unter Grundfreibetrag = nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig. Bisher wurden auch keine Bescheide gefordert. Welche Anspruchsgrundlage hat das Jobcenter eigentlich für die Bescheide und Kann es mir künftig Leistung vorenthalten, solange ich keine habe?