Hinzuverdienst bei Altersrente und Schwerbehinderung

2 Antworten

Nein, egal wie die Entscheidung der Schwerbehinderung ausfaellt, die Abzuege bleiben. Selbst bei Erreichen der Regelaltersrente fallen sie nicht weg.


siegon 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 11:51

Na ja, der Verschlechterungsantrag wurde mit dem Rentenanrag gestellt und ist noch nicht entgültig entschieden. Nach Auskunft des VDK ist es aber schon so, dass bei mindestens GDB 50 die Rente abschlagsfrei bekommen würde (langjährig versichert, meines Wissens min. 35 Jahre). Mir ging es aber um die Hinzuverdienstgrenze.

Primus  20.11.2014, 12:41
@siegon

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt unabhängig von der Schwerbehinderung bis zum Eintritt in die Regelaltersrente bei 450 €.

Primus  20.11.2014, 12:45
@Primus

Übrigens: Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzt wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_langjaehrig_versicherte.html

Hallo siegon,

Sie schreiben:

Hinzuverdienst bei Altersrente und Schwerbehinderung<

Antwort:

Die Hinzuverdienstgrenzen fallen in der Regel erst dann weg, wenn Sie die Regelaltergrenze für Ihre Altersrente erreicht haben!

Betreffs der bei Ihnen genau zutreffenden Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie sich direkt von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich beraten lassen und ggf. vorab einen Beratungstermin vereinbaren!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/58152/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Ich habe bescheinigt 40 % Schwerbehinderung<

Antwort:

Die Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50 bis GDB 100 und wird auf keinen Fall in Prozent ausgewiesen, sondern immer in Grad der Behinderung. Mit einem GDB 40 liegt noch keine Schwerbehinderung vor, sondern eine Behinderung!

Es wurde nun ein Verschlechterungsantrag gestellt.

Antwort:

Ein Verschlechterungsantrag sollte von juristischen Laien zusammen mit einem kompetenten Rechtsbeistand, wie z.B. VDK gestellt und ggf. vorher vom Rechtsbeistand eine Akteneinsicht beim Versorgungsamt geltend gemacht werden. Es kann nämlich durchaus passieren, daß der schuß auch nach hinten losgeht und der Behinderungsgrad zu Ihren Ungunsten verändert wird!

Des weiteren hängt der Erfolg in der Regel immer mit der Qualität und Aussagekraft Ihrer medizinischen Nachweise zusammen und deshalb empfiehlt sich die Optimierung der eigenen Krankenakte an Hand des "Roten-Faden!"

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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

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vdktv.de/index.php?id=22&rid=262

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad