Hinzuverdienst bei Altersrente und Schwerbehinderung
Hallo, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben. Ich bin 63 Jahre und wurde nun vom Jobcenter verpflichtet, Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Mit den entsprechenden Rentenabschlag, ca. 10 %. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst beträgt 450 €. Wegen meiner sehr niedrigen Rente bin ich gezwungen, etwas dazu zu verdienen. Sonst müsste ich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Sozialhilfe beanspruchen. Ich habe bescheinigt 40 % Schwerbehinderung. Es wurde nun ein Verschlechterungsantrag gestellt. Meine Frage: Würde ich 50 % oder mehr Schwerbehinderung bescheinigt bekommen, würden ja die 10 % Abschlag weg fallen. Würde sich dadurch auch die Hinzuverdienstgrenze ändern oder fällt diese auch in diesem Fall erst mit dem Erreichen der Regelaltergrenze weg? Danke für die Auskunft! Gruß Siegfried
2 Antworten
Nein, egal wie die Entscheidung der Schwerbehinderung ausfaellt, die Abzuege bleiben. Selbst bei Erreichen der Regelaltersrente fallen sie nicht weg.
Übrigens: Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzt wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Hallo siegon,
Sie schreiben:
Hinzuverdienst bei Altersrente und Schwerbehinderung<
Antwort:
Die Hinzuverdienstgrenzen fallen in der Regel erst dann weg, wenn Sie die Regelaltergrenze für Ihre Altersrente erreicht haben!
Betreffs der bei Ihnen genau zutreffenden Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie sich direkt von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich beraten lassen und ggf. vorab einen Beratungstermin vereinbaren!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/58152/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf
Ich habe bescheinigt 40 % Schwerbehinderung<
Antwort:
Die Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50 bis GDB 100 und wird auf keinen Fall in Prozent ausgewiesen, sondern immer in Grad der Behinderung. Mit einem GDB 40 liegt noch keine Schwerbehinderung vor, sondern eine Behinderung!
Es wurde nun ein Verschlechterungsantrag gestellt.
Antwort:
Ein Verschlechterungsantrag sollte von juristischen Laien zusammen mit einem kompetenten Rechtsbeistand, wie z.B. VDK gestellt und ggf. vorher vom Rechtsbeistand eine Akteneinsicht beim Versorgungsamt geltend gemacht werden. Es kann nämlich durchaus passieren, daß der schuß auch nach hinten losgeht und der Behinderungsgrad zu Ihren Ungunsten verändert wird!
Des weiteren hängt der Erfolg in der Regel immer mit der Qualität und Aussagekraft Ihrer medizinischen Nachweise zusammen und deshalb empfiehlt sich die Optimierung der eigenen Krankenakte an Hand des "Roten-Faden!"
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
google>>
vdktv.de/index.php?id=22&rid=262
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Na ja, der Verschlechterungsantrag wurde mit dem Rentenanrag gestellt und ist noch nicht entgültig entschieden. Nach Auskunft des VDK ist es aber schon so, dass bei mindestens GDB 50 die Rente abschlagsfrei bekommen würde (langjährig versichert, meines Wissens min. 35 Jahre). Mir ging es aber um die Hinzuverdienstgrenze.