Auskunftpflicht Jobcenter wegen Unterhalt?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

Ich lebe getrennt von meiner Expartnerin. Meine Tochter lebt bei ihr. Ich zahle regelmäßig Unterhalt. Der vorhandene Unterhaltstitel gibt 395 Euro vor. Ich zahle aber 445 Euro. Dazu kommt, daß ich jetzt verheiratet bin. Die Kindesmutter erhält wohl Hartz IV.

Jetzt hat mich das Jobcenter angeschrieben, daß ich mich vollständig offenbaren soll. Verdienstbescheinigung etc. Soweit, so gut. Alles brav ausgefüllt.

Mit welcher Berechtigung arbeitet das Jobcenter, das ich gar von meiner Ehefrau die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate einreichen mußte?

Was kann jetzt passieren? Das Jobcenter wird wohl ermitteln, ob ich mehr Unterhalt bezahlen kann. Aber ich bin doch nicht dafür zuständig, die Kindesmutter finanziell zu konsolidieren, nur weil die sich keinen Job sucht. Zudem gibt es einen Titel. Bin ich nun verpflichtet, mehr Unterhalt zu zahlen, wenn es das Jobcenter fordert? Immerhin bekommt meine Tochter 445 Euro Unterhalt + 219 Euro Kindergeld.

Habe ich ein Anrecht beim Jobcenter auf Einsicht der Unterlagen, welche Hartz IV Beträge an die Kindesmutter ausgezahlt werden, damit ich überprüfen kann, wieviel meine Tochter erhält?

Sollte meine Tochter nämlich weniger Hartz IV erhalten als ich schon zahle (Unterhalt +Kindergeld), sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann mehr bezahlen muss.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Ich hoffe, es kann jemand helfen. Vielen Dank im voraus.

Hartz IV, jobcenter, unterhalt
Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht

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