Ich bin seit einigen Tagen arbeitssuchend. Ich bewerbe mich natürlich viel und regelmäßig auf verschiedene Jobs. Nun schickt mir die Agentur auch Vermittlungsvorschläge zu die zwar passen aber mir nicht immer zusagen. Was ist wenn ich mich trotz Rechtsfolgebelehrung bei so einer Stelle nicht bewerbe aber nachweisen kann, dass ich mich selber intensiv bemühe. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht lediglich folgender Passus:
"Meine Bewerbungsbemühungen von 3 Bewerbungen pro Monat, weise ich in tabellarischer Form bzw. mithilfe einer Excel-Tabelle zum nächsten Termin nach...."
Ich kann pro Monat weit mehr Nachweise als die geforderten 3 bringen. Kann mir das Amt trotzdem ggf. Leistungen sperren ?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen