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Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester

Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse

Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein

AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung

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