Betriebsprüfung bei einem An- und Verkaufsladen

1 Antwort

Bei Betriebsprüfungen schreibt ein Prüfer ggf. Kontrollmitteilungen, wenn es ihm sinnvoll erscheint, dass der Vorgang auch beim anderen Unternehmen geprüft wird.

Beim Finanzamt des Vertragspartners wandern die Sachen in dessen Akte.

Paßt das zu dessen Geschäft und Geschäftsumfang, passiert nichts (bzw. der Prüfer sieht es sich bei einer turnusmäßigen Aussenprüfung mal an).

Hat der Betreffende aber eventuell keine Akte, oder trotz Verkäufe allein an Euch von 10.000,- Euro, nur einen Gesamtumsatz von 5.000,- angegeben, dann könnte es Grund für eine Umsatzsteuersonderprüfung, oder eine normale Aussenprüfung sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

ElisaRosa 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 14:59

Kann eine solche Kontrollmitteilung auch eine nicht gewerbetreibende Privatperson betreffen?

wfwbinder  11.07.2014, 15:53
@ElisaRosa

Natürlich. Gehe mal davon aus, dass ein Prüfer eine Nase für Vorgänge entwickelt hat, hinter denen sich etwas verbergen kann.

Nur bei einer nicht gewerbetreibenden Privatperson passiert ja auch nichts.

Probleme gibt es nur bei Personen, die ein Gewerbe betreiben ohne es angemeldet zu haben.