Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung

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