Was prüft das Finanzamt?
Also meine Frage ist eigentlich ganz simpel..
Prüft das FA nur die Frage "Wieviel?" Oder auch "Was?"
Beispiel: Ich betreibe ein Gewerbe und hole mir kostenlos ein Auto-Lenkrad vom Schrott und verkaufe es dann angenommen für 5 €. Ich gebe dem Finanzamt dann Bescheid (per EÜR) das ich diese Ware verkauft habe. Wenn ich dann am Jahresabschluss meine Rechnungen evtl. belegen muss sieht das FA ja nicht woher die Ware kommt..
Führt das dann zu Problemen weil ich weder Produktionskosten noch Beschaffungskosten angeben kann? Wie vermerke ich sowas gegenüber dem FA?
6 Antworten
Damit man nicht denkt, dass Du dieses Lenkrad geklaut hast, führst Du einfach eine Liste mit Dingen, die man Dir geschenkt hat, oder Die Du kostenfrei vom Schrott bekommen hast.
Dass Du die einnahmen versteuern musst, weil für 0,- bekommen udn für 5,- verkauft, ist ja klar.
kostenlos ein Auto-Lenkrad vom Schrott
Ich habe noch keinen Schrotthandel erlebt, der Schrott kostenlos abgibt. Du bist also nachts über den Zaun gestiegen. Das was Du verkauft hast, ist also Diebesgut. Damit Du Dich nicht nochmal strafbar machst, willst Du also den Erlös aus dem Verkauf der Ware versteuern. Sehr löblich! Da kannst Du doch einfach das Polizeiprotokoll als Wareneingangsbeleg in die Buchführung übernehmen.
So einfach lassen sich die Probleme lösen!
Da kannst Du doch einfach das Polizeiprotokoll als Wareneingangsbeleg in die Buchführung übernehmen.
hat was.
Aber: Zeitungsbrericht über wiederholte Schrottdiebstähle, die bisher nicht geklärt werden konnten, als Einkaufsbeleg abzuheften, wäre noch origineller.
Und wie verhält es sich dann bei Dienstleistungen? Da können die ja schlecht meine Kunden fragen ob denn wirklich zB. die Haare blondiert wurden und ich dadurch 5€ mehr verdient habe.. bzw ob ich die Dienstleistung denn wirklich begangen habe
Warum sollte man 5,- Euro ins Kassenbuch eintragen, ca. 80 Cent Umsatzsteuer abführen und ggf. Einkommen- udn Gewerbesteuer zahlen, wenn man dafür keine Leistung erbracht hat?
Da gäbe es nur die, sehr theoretische, Begründung Geldwäsche.
Ausserdem, das Finanzamt prüft viel eher, ob Einnahmen nicht eingetragen wurden, als das Einnahmen eingetragen wurden, die es nicht gab.
Bei mir braucht jeder Mandant eine Rechnung und zahlt per Überweisung. Ist praktisch auch zwingend, weil es ggf. Subventionen gibt.
Aber wenn ich in meinen nächsten Abschluss eintragen würde 11.900,- Euro in bar erhalten für eine Privatberatung würde bestimmt keiner Fragen, ob ich die Beratung auch wirklich gemacht habe. Die würden die 1.900,- USt kassieren und die Einkommensteuer mit Soli usw.
Nachtrag: Führt das gegebenfalls an anderer Stelle zu Problemen als Gewerbetreibender?
Nachtrag: Fürht das gegebenfalls auch an anderer Stelle zu Problemen als Gewerbetreibender?
Natürlich, wenn Du das Lenkrad kostenlos vom Schrottplatz geholt hast, aber nicht durch den Eingang rein und durch den Ausgang rausgegangen bist!