Was prüft das Finanzamt?

6 Antworten

Damit man nicht denkt, dass Du dieses Lenkrad geklaut hast, führst Du einfach eine Liste mit Dingen, die man Dir geschenkt hat, oder Die Du kostenfrei vom Schrott bekommen hast.

Dass Du die einnahmen versteuern musst, weil für 0,- bekommen udn für 5,- verkauft, ist ja klar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

kostenlos ein Auto-Lenkrad vom Schrott

Ich habe noch keinen Schrotthandel erlebt, der Schrott kostenlos abgibt. Du bist also nachts über den Zaun gestiegen. Das was Du verkauft hast, ist also Diebesgut. Damit Du Dich nicht nochmal strafbar machst, willst Du also den Erlös aus dem Verkauf der Ware versteuern. Sehr löblich! Da kannst Du doch einfach das Polizeiprotokoll als Wareneingangsbeleg in die Buchführung übernehmen.

So einfach lassen sich die Probleme lösen!


wfwbinder  25.11.2014, 15:40
Da kannst Du doch einfach das Polizeiprotokoll als Wareneingangsbeleg in die Buchführung übernehmen.

hat was.

Aber: Zeitungsbrericht über wiederholte Schrottdiebstähle, die bisher nicht geklärt werden konnten, als Einkaufsbeleg abzuheften, wäre noch origineller.

Und wie verhält es sich dann bei Dienstleistungen? Da können die ja schlecht meine Kunden fragen ob denn wirklich zB. die Haare blondiert wurden und ich dadurch 5€ mehr verdient habe.. bzw ob ich die Dienstleistung denn wirklich begangen habe


wfwbinder  25.11.2014, 16:16

Warum sollte man 5,- Euro ins Kassenbuch eintragen, ca. 80 Cent Umsatzsteuer abführen und ggf. Einkommen- udn Gewerbesteuer zahlen, wenn man dafür keine Leistung erbracht hat?

Da gäbe es nur die, sehr theoretische, Begründung Geldwäsche.

Ausserdem, das Finanzamt prüft viel eher, ob Einnahmen nicht eingetragen wurden, als das Einnahmen eingetragen wurden, die es nicht gab.

Bei mir braucht jeder Mandant eine Rechnung und zahlt per Überweisung. Ist praktisch auch zwingend, weil es ggf. Subventionen gibt.

Aber wenn ich in meinen nächsten Abschluss eintragen würde 11.900,- Euro in bar erhalten für eine Privatberatung würde bestimmt keiner Fragen, ob ich die Beratung auch wirklich gemacht habe. Die würden die 1.900,- USt kassieren und die Einkommensteuer mit Soli usw.

Nachtrag: Führt das gegebenfalls an anderer Stelle zu Problemen als Gewerbetreibender?

Nachtrag: Fürht das gegebenfalls auch an anderer Stelle zu Problemen als Gewerbetreibender?


gammoncrack  25.11.2014, 14:11

Natürlich, wenn Du das Lenkrad kostenlos vom Schrottplatz geholt hast, aber nicht durch den Eingang rein und durch den Ausgang rausgegangen bist!