Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?
Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:
- Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
- Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
- Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
- Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
- Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
- Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?
Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.
Mit freundlichen Grüssen
1 Antwort
- Ihr gebt doch bestimmt gemeinsam die Einkommensteuererklärung ab. also Einkommensteuererklärung.
- Warum nicht. diesen Zusammenhang verstehe ich nicht. Warum sollst Du keine Erklärung abgeben können, wenn Du seit einigen Jahren keine abgegeben hast?
- Wo steht das? Zweite Ausbildung ist zweite Ausbildung.
- Entfällt, siehe 3.
- Welche Art von Einkünften hat denn der Ehegatte, der nicht studiert? Eventuell ist ja die Vorsorgepauschale höher
- Nimm doch einfach den Einkommensteuerrechner:
https://www.bmf-steuerrechner.de/
Davon abgesehen, die Einkünfte jedes Ehegatten in jeder Einkunftsart werden einzeln ermittelt. Beispiel 5.000,- Gehalt in beliebig vieln Monaten - Arbeitnehmerpauschlae 1.000,- Euro (oder höhere Nachgewiesene Werbungskosten) = Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit.
Die gleiche Berechnung für den anderen. Durch Studium ggf. ein Verlust.
Wenn die Einkünfte des einen nicht so hoch sind, das das zuversteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.000,- liegt, kann man Einzelveranlagungs wählen und den Verlust des anderen auf das nächste Jahr vortragen.
Das beste wird sein, Ihr macht es über www.elster.de, dann könnte Ihr alle Modellrechnungen machen.