Hallo, ich bin Hausfrau ohne Einkommen mit Lebensabschnittpartner und soll eine L-S-Erklärung abgeben, warum? ?

5 Antworten

Dann würde ich alserstes mal gern die Mitteilung sehen, dass Du eine L-S Erklärung abgeben sollst.

Ich bis seit 45 Jahren 4 Monaten und 22 Tagen im Steuerrecht tätig, aber eine L-S Erklärung habe ich noch nie gesehen.

Angenommen es wäre eine Einkommensteuererklärung gemeint, dann wäre es einfach nur das Interesse des Finanzamtes von Dir eine Erklärung auf amtlichen Formular zu haben, aus der hervorgeht, wie Du Deinen Unterhalt bestreitest.

Es könnte ja sein, dass Dein LAG für Dich eine Ermäßigung gem. § 33 a EStG beantragt hat und man von Dir eine Bestätigung möchte in der Du Deine Einkünfte erklärst.


EnnoWarMal  23.09.2017, 07:56

Ich bis seit 45 Jahren 4 Monaten und 22 Tagen im Steuerrecht tätig

Allewetter!

Ich rechne mal... und komme auf 24 Jahre, 21 Tage, 23 Stunden und 55 Minuten im Steuerrecht. Diese Information ist gerade veraltet.

wfwbinder  23.09.2017, 08:13
@EnnoWarMal

Ja so ist das, nichts ist so alt, wie die Neuigkeit von Gestern. ;-) :-)

Aber bei den jungen Leuten wie Dir, ist man ja auch besser auf dem Laufenden, als bei Steueropas wie mir. :-)))))))))))

Cambiella 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 20:29

Hallo, habe gerade die Erinnerung vor mir liegen und es ist eine Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung.  Sorry mein Fehler das Wort "Lohn" hinzugefügt zu haben. (Haben wir eigentlich immer so genannt)  Dann steht in diesem Feld noch EINKOMMENSTEUER  2016 und die ganzen §en.  Mein Lebensabschnittpartner hat für mich nichts beantragt. 

wfwbinder  22.09.2017, 20:42
@Cambiella

 EINKOMMENSTEUER  2016

Dann gib es ab, das Finanzamt hat das Recht eine Erklärung anzufordern.

 Lebensabschnittpartner hat für mich nichts beantragt. 

Dann ist er (entschuldige bitte) entweder dumm hoch 3, oder er hat einen der schlechtesten Steuerberater Deutschlands.

Wer mit einem Menschen zusammen lebt, der ggf. wenn er denn ALG II beantragen würde, nichts bekäme, weil der LAG mit seinem Einkommen angerechnet wird, kann gem. § 33 a EStG einen Abzug von bis zu 8.820 (2017) bekommen.

Aber da Du klug bist und bei Finanzfrage.net die Frage eingestellt hast,

kannst Du Deinem LAG sagen, das er bis zu 8.820,- Euro + Krankenversicherungbeiträge als aussergewöhnliche Belastungen gem. § 33 a EStG abziehen kann.

Impact  22.09.2017, 22:44
@Cambiella

"Sorry mein Fehler das Wort "Lohn" hinzugefügt zu haben" - das hast Du ja gar nicht.

Du hast etwas erfunden, das L-S-Erklärung heisst. Damit kann man nur raten.

EnnoWarMal  23.09.2017, 07:52
@wfwbinder

Dann gib es ab, das Finanzamt hat das Recht eine Erklärung anzufordern.

Um hier noch mal einzusteigen (deine Ausführungen zu 33a sind ausführlich und müssen nicht ergänzt werden):

Die Aufforderung zur Abgabe erfolgt nach § 149 AO und ist ein Verwaltungsakt. Statt der Erklärung könnte man auch einen Einspruch hinschicken oder einen Antrag auf Änderung (Rücknahme) stellen.

Andererseits ist es vielleicht auch einfacher, einen Mantelbogen mit Namen und Adresse hinzuschicken.

Weil sie wissen wollen, wovon du  lebst?

Alternativ irgendwelche Kontrollmitteilungen oder irgendwelche komischen Vorgänge oder einem vermeintlich zu geringen Einkomemmen bei deinem LAP.

Es gibt einige harmlose und einige nicht ganz so harmlose Gründe.

Schreib das doch einfach dem FA 

“Ich habe in 2016 kein Einkommen und auch keine Lohnersatzleistungen bezogen und bin daher m.E. nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet“.

Was ist eine L-S-Erklärung?


Cambiella 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 19:08

LohnSteuerErklärung...;-) 

Impact  22.09.2017, 19:51
@Cambiella

Lies mal was auf der Aufforderung steht. Wenn Du da irgendwo diese Wortschöpfung findest, spendiere ich Dir einen Opernabend mit allem.

Brigi123  22.09.2017, 20:11
@Cambiella

Cambiella, laß Dich nicht veräppeln. 

Enno ist Steuerberater und stört sich an dem falschen Begriff, denn es heißt “Einkommensteuererklärung“. Die Frage will er deshalb wohl nicht beantworten. Er wußte garantiert, was Du meinst.

Brigi123  22.09.2017, 20:26
@EnnoWarMal

Eine “Lohnsteuererklärung“ ist für Fachunkundige normalerweise eine Steuererklärung, die sich auf erhaltenes Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit und darauf bereits abgeführte Lohnsteuer bezieht. Meistens ist damit die Einkommensteuererklärung incl. der Anlage N gemeint. Nur mal als Info. Manchmal wird dies vom gemeinen Volk auch “Lohnsteuerjahresausgleich“ genannt.

Nee, echt schlimm, was man hier als Steuerberater so lesen muß, nä? Da benutzen die Leute doch echt Begriffe, die sich in der Steuergesetzgebung so gar nicht wiederfinden lassen! Unverschämt, dass sie zum einen keine Ahnung haben und dann auch noch nach Ratschlägen fragen!

:)))

Impact  22.09.2017, 20:50
@Brigi123

Zum gemeinen Volk gehören sowohl ich als auch meine tausend Bekannten. Und von denen sagt kein einziger dieses Wort. Es ist bereits eine Generation groß geworden, seit der LJA abgeschafft wurde. Und dennoch gibt es immer noch ein paar Altvordere, die diesen Begrifft verteidigen und somit zu seinem Erhalt beitragen. Ich werde dann mal künftig wieder velozipedieren. 

EnnoWarMal  23.09.2017, 07:44
@Brigi123

Ich störe mich nicht an dem falschen Begriff. Ich störe mich daran, dass man nicht mal wiedergeben kann, was auf dem Zettel steht. Das dürfte doch selbst Fachunkundigen gelingen, meine ich.

Es ist doch nun wirklich einfacher, die Dinge so zu nennen wie sie heißen. Und es steht garantiert auf dem Brief vom Finanzamt drauf.

Ich gehe ja auch nicht zur Werkstatt und bitte um die Reparatur meines mit fossilen Brennstoffen getriebenen Bodenfahrzeugs. Wobei das sogar noch richtiger wäre als die Lohnsteuererklärung.

Im Übrigen gibt es eine Lohnsteuererklärung, es ist nur etwas völlig anderes.

Ich lege nach dem Opernabend noch den Restaurantbesuch drauf.

Damit das Finanzamt erfährt, dass du Hausfrau ohne Einkommen mit Lebensabschnittpartner bist.