Hallo mein Vater ist leider kuerzlich verstorben( juni2010) Nun erwarten wir demnaechst den Erbschein, und muessen dann auch das Konto und ein Zuwachssparenm sowie ein Garantiefond vorzeitig aufloesen. Sowie wir erkennen koennen, handelt es sich bei dem Zuwachssparen um eine Kuendigungssperrfrist bis Februar 2011, bei dem Garantiefond scheint es aehnlich zu sein, wissen wir aber gerade nicht genau. Bei einem Gespraech mit der Bank, teilte diese uns mit, das beim Aufloesen dieser beiden Konten, wegen diesen Sperrfristen Gebuehren anfallen, wegen vorzeitiger Kuendigung. Sind solche Gebuehren rechtens, wenn der Inhaber doch aber verstorben ist ? Gelten da die gleichen regeln, als wenn er zu Lebzeiten dies aufgeloest haette ? Wie verhaelt sich das bei dem normalen Girokonto mit Gebuehren? Vielen dank fuer die Hilfe, ist echt wichtig.
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