Darf der Bausparvertrag auch für andere Zwecke als dem Bauen verwendet werden?

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Die "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Bauspardarlehens muss über die Vorlage von geeigneten Rechnungen nachgewiesen werden. Es gibt dazu ein extra Formular, dass die Bausparkasse dann ausfüllt / abzeichnet. Und bei seit 1.1.2009 geschlossenen Verträgen muss auch, wenn man nicht das Bauspardarlehen will, sondern nur das Guthaben plus Zinsen, für den Erhalt der staatlichen Prämien/Förderungen das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zu dieser wohnwirtschaftlichen Verwendung zählt neben Bau und Kauf von Wohneigentum auch Renovierung sowie Einbauküche (da mit Immobilie verbunden), aber nicht Kauf von Möbeln.