Darf der Bausparvertrag auch für andere Zwecke als dem Bauen verwendet werden?
Darf der Bausparvertrag auch für andere Zwecke als dem Bauen verwendet werden? Oder ist es zwingend erforderlich, dass ich mit diesem Darlehen ein Bauvorhaben finanziere? Wie kann das die Bank kontrollieren und was passiert, wenn ich es für andere Zwecke verwende?
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Die "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Bauspardarlehens muss über die Vorlage von geeigneten Rechnungen nachgewiesen werden. Es gibt dazu ein extra Formular, dass die Bausparkasse dann ausfüllt / abzeichnet. Und bei seit 1.1.2009 geschlossenen Verträgen muss auch, wenn man nicht das Bauspardarlehen will, sondern nur das Guthaben plus Zinsen, für den Erhalt der staatlichen Prämien/Förderungen das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zu dieser wohnwirtschaftlichen Verwendung zählt neben Bau und Kauf von Wohneigentum auch Renovierung sowie Einbauküche (da mit Immobilie verbunden), aber nicht Kauf von Möbeln.