Dürfen Banken gegenüber Dritten am Telefon den Geschäftsnamen nicht nennen??

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Zunächst hört sich das nach einer Verkaufsmasche an.

Die kann von den, hier genannten, Strukkies erfolgen, aber auch tatsächlich von Banken. Diese machen das nämlich zunehmend auch gerne.

Vor allem die lieben Strategen der Bank die sich immer aus Imagegründen umbenennen muss. Ehemals KKB, dann Citiebank, dann...

Anrufen darf man nur wenn eine Geschäftsbeziehung besteht. Darauf hätte ich hingewiesen. So habe ich spasses halber schon einmal gesagt als jemand meine Frau sprechen wollte: "Sie dürfen gerne gegen 18 Uhr noch einmal anrufen wenn eine Geschäftsbeziehung besteht. Wenn Sie anrufen und es besteht keine werden wir dann nach dem Telefonat Anzeige erstatten."

Naja, der hat zumindest nicht angerufen :-)

Die meisten Bankkunden möchten nicht, dass irgendwer, der sich zufällig oder regelmäßig in seinem Haushalt aufhält, von der Existenz der Bankverbindung oder gar der Bankkontoart erfährt. Daher ist es richtig, wenn zunächst vom Anrufer die Frage nach "TK" (und noch ein paar anschließende Klärungsfragen) gestellt werden.

Daher hat sich der Anrufer völlig richtig verhalten.

Der Anrufer hat kein Vertragsverhältnis mit den künftigen Erben oder anderen Hausmitbewohnern.

Ich habe meinem Bankberater daher eingeschärft, mich zunächst auf dem Mobiltelefon anzurufen und erst nach Anweisung von mir auf dem Festnetztelefon. Das klappt prima. Hierzu muß die Mobiltelefonnummer nur mit erster Priorität in den Kontaktdaten versehen werden oder an erster Stelle stehen.

Deswegen will ich mir zuerst hier eure Antworten anhören, bevor der Typi wieder anruft. Und ich ihm dann wirklich belabern kann.

Weil es kann ja genauso sein, dass es ein Werbefutzi ist, bei denen die Leute sofort auflegen und woher soll ich denn dann wissen, dass er kein Werbefutzi ist, wenn er mir seinen Institutsnamen nicht nennt.

Es würde mich ja nicht stutzig machen, wenn er mir nicht sagen möchte, worum es gehen würde.

Aber er will mir ja nicht den Namenn und Bezeichnung der Bank nennen.

Und er klang am Telefon seriös und hat auch nicht aufgelegt, als ich ihn dann auch ziemlich komische Fragen gefragt habe, bei denen ein Unseriöser schon längst aufgelegt hätte...

Deswegen hab i gedacht, vielleicht hat er doch Recht?

Name und Bezeichnung der Bank darf er nennen, aber auch nicht mehr. Würde er zum Beispiel sagen, es geht um sein Festgeldkonto wäre das schon ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis, denn das sollte außer der Kontoinhaber und dem Bevollmächtigten niemand wissen, daß er dort ein Festgeldkonto hat. Auch die Ehefrau darf davon nichts erfahren, wenn sie nicht bevollmächtigt ist. Name und Bank wäre hilfreich für einen Rückruf. Das mit den AGBs ist meiner Ansicht unsinn.